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Vorsorge

Weniger Rente für das Staatspersonal

Tiefe Zinsen, geringe Renditen und eine steigende Lebenserwartung stellen auch die Luzerner Pensionskasse vor Probleme. Mit einem umfassenden Leistungsabbau will sie sich für die Zukunft wappnen. Widerstand scheint sicher.

Raphael Zemp

raphael.zemp@luzernerzeitung.ch

Die Luzerner Pensionskasse plant auf 2019 eine Änderung ihres Reglements – mit weitreichenden Folgen für das Staatspersonal. Statt 6,15 Prozent soll der Umwandlungssatz künftig nur noch 5,2 Prozent betragen. Mehrere flankierende Massnahmen (siehe Hinweis) sollen die Renteneinbusse auf 11 Prozent abfedern. Weiter ist geplant, das Rentenalter von 63 auf neu 65 anzuheben. Ebenfalls anheben möchte die Kasse das Mindestalter für eine Frühpensionierung von 58 auf 60. Sogar komplett gestrichen wird die arbeitgeberfinanzierte AHV-Rente, die bei frühzeitigen Pensionierungen ab 62 der Überbrückung dient. Allerdings wird hier eine Übergangsfrist gewährt.

All dies hat der Vorstand der Luzerner Pensionskasse am 12. April in einem Vorentscheid beschlossen. Die Änderungen erfordern eine Überarbeitung des Personalgesetzes. Seit dem 4. Juli läuft die entsprechende Vernehmlassung, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte. Betroffen von diesen «Anpassungen» wären rund 23 000 Versicherte, darunter sämtliche Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung, alle Polizisten und Lehrer.

«Um die langfristige Stabilität der Luzerner Pensionskasse zu garantieren, müssen wir handeln», erklärt Rebekka Renz, Präsidentin der Luzerner Pensionskasse. Denn auch diese spüre die Entwicklungen der letzten Jahre. «Im Zinsumfeld, das momentan herrscht, wird das Erwirtschaften von Renditen immer schwieriger. Zudem werden die Menschen älter und beziehen länger eine Rente.»

Jährlich 30 Millionen Franken Verlust

Dass das bisherige Pensionskassenreglement zu grosszügig gewesen sei, verneint Renz. Es sei einfach so, dass sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren grundlegend verändert hätten. «Der momentane Umwandlungssatz basiert noch auf einem Zinsversprechen von 4 Prozent.» Die zu hohen Umwandlungssätze verursachten deshalb jährlich Verluste von über 30 Millionen Franken. Renz: «Reglementänderungen sind deshalb unausweichlich. Aus Sicht des Vorstands der Luzerner Pensionskasse handelt es sich um eine ausgewogene Vorlage. Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten ihren Anteil.»

Martin Wyss, Gewerkschaftssekretär des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) Luzern, wählt klare Worte: «Dieses Paket ist aus Sicht der Arbeitnehmenden inakzeptabel.» Besonders sauer stösst der Gewerkschaft die ersatzlose Streichung der vom Arbeitgeber finanzierten AHV-Ersatzrente auf. «Das ist ein weiterer Versuch, durchs Hintertürchen eine Sparmassnahme zu Lasten des Personals einzuführen.» Gewisses Verständnis zeigt der VPOD für die Anpassung des Umwandlungssatzes. «Die Rentenversprechungen der unsicheren zweiten Säule sind derzeit tendenziell zu hoch. Von dieser Entwicklung sind schweizweit alle Pensionskassen betroffen.»

Verband gibt sich kämpferisch

Nicht einverstanden ist Wyss allerdings mit dem geplanten Abfederungsmechanismus: «Die Arbeitgeber übernehmen lediglich einen Drittel der entstehenden Ausfälle. Damit sollen die Angestellten die Rentenkürzung zu zwei Dritteln aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.» Ob und wie der VPOD gegen den Rentenabbau vorgeht, werde derzeit intern geprüft, sagt Wyss. Danach würden mit dem betroffenen Personal Massnahmen beschlossen: «Die Anwendung unserer gewerkschaftlichen und politischen Mittel schliessen wir derzeit nicht aus», gibt sich Wyss kämpferisch. Der VPOD ist die Gewerkschaft für alle, die im Bereich des Service public tätig sind, und zählt schweizweit etwa 34 000 Mitglieder.

Frühzeitige Information wird gelobt

Rund 3000 Angestellte des Kantons Luzern und der Gemeinden werden dagegen vom Luzerner Staatspersonalverband vertreten. Dessen Geschäftsführerin Helga Christina Stalder ist zwar nicht erfreut über die geplante Revision, zeigt aber Verständnis. «Die Pensionskasse befindet sich zweifellos in einer schwierigen Phase.» Damit auch künftig gute Leistungen ausbezahlt werden, müsse man Anpassungen vornehmen. Immerhin seien die geplanten Änderungen schon früh und transparent kommuniziert worden. «So können sich die Versicherten besser darauf einstellen.»

Hinweis

Alle Details zur geplanten Reglementsänderung finden Sie unter www.lupk.ch .

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