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Stadt Luzern

Stadtrat will Korrekturen: Gegenvorschlag zur Bodeninitiative

In der Stadt Luzern verlangen die Grünen mit einer Volksinitiative ein Verkaufsverbot für städtische Grundstücke. Die Stadtregierung teilt das Anliegen im Grundsatz. Weil ihr der Initiativtext aber an einzelnen Stellen zu weit geht, hat sie einen Gegenvorschlag ausgearbeitet.
Den sorgsamen Umgang mit stadteigenem Boden sieht der Stadtrat heute bereits als umgesetzt an.
Bild: Archivbild: Pius Amrein(LZ

Was in Emmen für hitzige Diskussionen sorgte, ist jetzt auch in der Stadt Luzern ein Thema: Der Verkauf von stadteigenem Land an Private. Die «Bodeninitiative - Boden behalten, Luzern gestalten!» verlangt, dass Grundstücke, die der Stadt gehören, grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern nur im Baurecht abgegeben werden dürfen. Der Initiativtext in Form der Anregung lässt dabei nur wenige Ausnahmen zu. Eingereicht wurde die Initiative von den Grünen vor einem Jahr. Nun liegt die Antwort des Luzerner Stadtrats dazu vor. 

«Wir haben die Initative sehr intensiv diskutiert», sagte Baudirektorin Manuela Jost (GLP) heute Morgen vor den Medien. Der Stadtrat begrüsse das Anliegen der Initianten grundsätzlich, zumal es grösstenteils der heutigen Praxis entspreche. So favorisiert er bereits heute bei der Abgabe von städtischem Bauland Baurechtslösungen. Mit solchen fielen die Grundstücke nach 30 bis 100 Jahren wieder zurück an die Stadt. Diese kassiere in der Zwischenzeit Baurechtszinsen und halte sich spätere Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten offen.

Mehr Zeit für Deals

Den Initiativtext hält die Regierung aber für zu eng und deshalb in der Praxis teils für kaum umsetzbar. So wollen die Initianten Verkäufe etwa nur zulassen, wenn die Stadt gleichzeitig ein anderes vergleichbares Grundstück kaufen kann. «In der Realität ist es fast nicht möglich, ein solches Grundstück gleichzeitig auf dem Markt zu finden», so Jost. Zudem befürchtet der Stadtrat dadurch Nachteile bei Verkaufsverhandlungen und höhere Preise. Der Stadtrat will sich für Deals im Gegenentwurf mehr Zeit geben und schlägt eine maximale Zeitspanne von fünf Jahren zwischen Erwerb des einen und Verkauf des anderen Grundstücks vor.

Die Initative verlangt zudem, dass allfällige Überschüsse aus solchen Deals in einen Fonds zur Stadtentwicklung fliessen. Vom Verkaufsverbot könnten zudem ganz kleine oder günstige Landstücke ausgenommen werden. Auf diesen Landerwerbsfonds verzichtet der Stadtrat jedoch ganz. Ein solcher sei nicht zielführend, erklärt Jost. Ab 2018 gelte in der Stadt wie in allen anderen Luzerner Gemeinden das neue Rechnungslegungsmodell HRM2, demzufolge beim Verkauf von Vermögenswerten keine oder nur noch sehr geringe Buchgewinne anfielen.

Der Luzerner Stadtrat beantragt dem Parlament daher, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und hält einen Gegenvorschlag in Form eines neuen Reglements über die Abgabe von städtischen Grundstücken bereit.

Die Grünen hatten die Initiative Mitte Mai 2016 mit knapp 1200 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Stadt Luzern verfüge über viel wertvolles Land. Dieses gehöre allen Luzernerinnen und Luzernern. In letzter Zeit habe die Stadt aber regelmässig Land verkauft. Der Ausverkauf des «Tafelsilbers» müsse gestoppt werden. Ähnliche Vorhaben wurden nebst Emmen auch schon in Basel vom Stimmvolk angenommen. (sda/gjo)

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