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Luzerner Regierung will längeren Schutz für Personendaten

Der Kantonsrat wird bald über Änderungen im Archivwesen und im Spitalgesetz entscheiden können. Die dort geregelten Schutzfristen sollen angepasst werden.

Der Luzerner Regierungsrat will die Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten – wie zum Beispiel Akten zu einem Strafverfahren – von 50 auf 100 Jahre erhöhen. Dies geht aus einer kürzlich veröffentlichten Botschaft zuhanden des Kantonsrats hervor. Geplant sind Änderungen im Gesetz über das Archivwesen. Andere Schutzfristen bleiben gleich. So auch die ordentliche Schutzfrist für Personendaten, die nicht schützenswert sind. Schutzfristen regeln zum Beispiel, wann Daten an das Staatsarchiv übergeben werden – und damit öffentlich einsehbar sind.

Auch das Spitalgesetz soll angepasst werden. Eine Norm soll das straffreie Anbieten von Behandlungsdokumentationen ermöglichen, beschränkt auf die psychiatrischen Kliniken. Bisher stand dies im Widerspruch zum ärztlichen Berufsgeheimnis. Zudem sehen die Anpassungen im Spitalgesetz in Bezug auf besonders schützenswerte Personendaten eine um 20 auf 120 Jahre verlängerte Schutzfrist für Patientenakten vor. Damit ist gewährleistet, dass eine Veröffentlichung keine Direktbetroffenen mehr tangiert und dass zugleich den allenfalls vorhandenen Geheimhaltungsinteressen von Hinterbliebenen Rechnung getragen wird. (red)

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