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Kantonsrat

Luzerner Hilfspolizisten dürfen Waffen tragen

Der Kantonsrat hat einer Änderung des Polizeigesetzes zugestimmt. Damit sagt er Ja zu bewaffneten Sicherheitsassistenten, einer besseren Internetüberwachung – und zu einer Lösung, wie Chaoten finanziell zur Rechenschaft gezogen werden können.

Alexander von Däniken

alexander.vondaeniken@ luzernerzeitung.ch

Der Eindruck am Montag im Luzerner Kantonsratsaal täuschte: Zwar waren mindestens vier Polizisten mit der Eingangskontrolle betraut, doch das Korps kämpft mit Ressourcenproblemen. Wegen des aus Spargründen verordneten Überstundenabbaus sind dieses Jahr weniger Patrouillen unterwegs. Und die bereits 2014 beschlossene Personalaufstockung harrt ebenfalls aus Spargründen ihrer Umsetzung.

Mehr Luft im Bereich des Mög­lichen erhoffte sich deshalb Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker. Der SVP-Regierungsrat unterbreitete gestern dem Kantonsrat eine Botschaft zur Aktualisierung des Polizeirechts. Zentraler Bestandteil: Die heutigen Verkehrsassistenten sollen zum Teil zu Sicherheitsassistenten umgeschult werden – und dafür auch Waffen tragen dürfen. Weiter soll die Polizei mehr Möglichkeiten erhalten, im Internet nach illegalen Aktivitäten zu fahnden; zum Beispiel im Bereich der Pädophilie. Im Bereich des Gewaltschutzes soll die Polizei bedrohliche Situationen schon früher entschärfen können, indem sie allfällige Gefährder ansprechen und auf den Polizeiposten mitnehmen kann. Als letzte grosse Änderung sollen Personendaten unter Einhaltung von Fristen digital zwischen Polizei und anderen Behörden rascher ausgetauscht werden können.

Bisher hat vor allem die SVP gegen bewaffnete Sicherheitsassistenten opponiert. Doch gestern bei der Debatte gab die Volkspartei dieser Massnahme ihren Segen.

Ratslinke gegen bewaffnete Assistenten

Anders Grüne und SP: In einem gemeinsamen Antrag wehrten sich die Linksparteien gegen die Erweiterung des Aufgabengebiets von Assistenten, gegen deren Bewaffnung und folglich auch gegen die Ausbildung, die für die Bewaffnung vorgesehen ist. «Nicht ohne Grund sind die Assistenten eben nicht Polizist geworden respektive haben die vollständige Ausbildung nicht geschafft», stellte Hans Stutz (Grüne, Luzern) klar. Ylfete Fanaj (SP, Luzern) ergänzte: «Die vorgese­hene Waffenausbildung für Sicherheitsassistenten kann die Aus­bildung von Polizisten in keiner Weise ersetzen.» Sicherheits­direktor Paul Winiker konterte: «Die Ausbildung ist gleichwertig.» Die Mehrheit des Kantonsrats schloss sich Winiker an – und lehnte den Antrag in Teilabstimmungen mit je nur 21 respektive 20 Ja-Stimmen klar ab.

Zu reden gab auch ein Antrag von Hans Stutz, der verlangte, dass die Polizei bei Vorladungen von potenziellen Gefährdern auf das Androhen von Straffolgen verzichten soll. Das sei nicht nötig. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, und zwar mit 86 zu 20 Stimmen. Ylfete Fanaj verlangte in einem weiteren Antrag, dass der Polizeikommandant einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu schreiben und diesen der Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrats (AKK) zuzustellen habe. «Auch wenn der Datenschutz grundsätzlich gestärkt wird», begründete Fanaj, «handelt die Polizei bei der Fahndung etwa im Darknet in einem sensiblen Bereich». Yvonne Hunkeler (CVP, Grosswangen) hielt entgegen: «Das wäre systemfremd.» Schon heute könne die AKK Berichte anfordern; per Gesetz sei diese Bringschuld einer Organisation noch nie definiert worden. Als die Ratsmehrheit auch diesen Antrag mit 88 zu 19 Stimmen ablehnte, forderte die Ratslinke die Rückweisung des Geschäfts an die zuständige Justiz- und Sicherheitskommission – aber auch diese Forderung hatte keinen Erfolg.

Kostenüberwälzung: Grenze jetzt flexibel

Ursprünglich nicht für diese Änderung des Polizeigesetzes berücksichtigen wollte Paul Winiker die Kostenüberwälzung bei öffentlichen Anlässen, an denen gewaltsame Ausschreitungen ­registriert werden. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichts. Dieses erklärte am 18. Januar, dass bei der Kostenüberwälzung auf Chaoten zu wenig Rücksicht auf deren Tatbeitrag genommen werde. Doch der Regierungsrat ging mit seinen Rechtsexperten über die Bücher – und präsentierte gestern folgende Lösung: Neu sollen einem einzelnen Chaoten bis zu 10 000 Franken der verursachten Polizeikosten auferlegt werden. Und nicht mehr 30 000 Franken, wie ursprünglich vorgesehen. Diese höhere Summe wird nur in nachweislich gravierenden Fällen fällig. Johanna Dalla Bona (FDP, Kriens) war sich denn auch sicher: «Diese neue Regelung hält einer Prüfung vor Bundesgericht stand.»

In der Schlussabstimmung hiess der Kantonsrat das revidierte Polizeigesetz mit 90 zu 20 Stimmen gut. Es tritt, sofern kein Referendum ergriffen wird, im Februar 2018 in Kraft.

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