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Lotto: Luzerner Regierung bricht Lanze für Vereine

Der Bund will die Bestimmungen für Vereins-Lottoturniere verschärfen und jene für Spielautomaten lockern. Das kommt in Luzern schlecht an – auch andere Zentralschweizer Kantone üben Kritik.
Trotz Rückgang: Lotto-Anlässe sind im Kanton Luzern immer noch sehr beliebt. (Symbolbild: Reto Martin)

Lukas Nussbaumer

Lukas Nussbaumer

Mehr als 70 Prozent der Luzerner Stimmbürger sagten am 10. Juni Ja zum nationalen Geldspielgesetz. Müssten sie über die dazugehörige Verordnung befinden, würde wohl ein Nein resultieren. Denn die vorgesehenen Beschränkungen für Vereine kämen im ausgesprochen stark von Vereinen geprägten Kanton Luzern kaum gut an. So sollen die Organisatoren von Lottos stark eingeschränkt werden: Der Bund will die Bruttoeinnahmen, die sogenannte Plansumme, auf maximal 25’ 000 Franken festsetzen.

Diese Restriktion ist auch Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker aufgefallen. In seiner Stellungnahme ans Bundesamt für Justiz nimmt der SVP-Politiker denn auch kein Blatt vor den Mund. Mit dem «zu tief angesetzten Betrag» käme es zu einer «massiven Beschränkung der von den Vereinen mit grossem Aufwand organisierten Lottos». Nachdem die Zahl der Lottos in den letzten Jahren ohnehin zurückgegangen sei, solle die Durchführung «nicht mit unnötig einschränkenden Vorgaben weiter erschwert werden», bricht der Krienser Regierungsrat eine Lanze für die Vereine. Ein Blick in die Statistik zeigt nicht nur einen Rückgang bei der Zahl der Lottos, sondern auch bei den Abgaben an den Kanton. Sie betrugen 2017 noch rund 245 000 Franken (siehe Grafik).

Obwaldner Regierungsrätin stützt Luzerner Haltung

Winiker schlägt dem Bund eine Plansummen-Limite von 50 000 Franken vor. «Damit kann die heutige problemlose Bewilligungspraxis weitergeführt werden», sagt der Regierungsrat auf Anfrage. Derzeit liegt die Spannbreite der heute nicht explizit geregelten Plansumme im Kanton Luzern zwischen 4000 und 60 000 Franken. Ins gleiche Horn wie Winiker stösst die Obwaldner Finanzvorsteherin Maya Büchi-Kaiser. Lottos hätten im Kanton Obwalden eine langjährige Tradition und hätten in der Vergangenheit weder zu Exzessen noch zu Vollzugsproblemen geführt, hält die FDP-Regierungsrätin in ihrem Schreiben fest. Sie plädiert ebenfalls für eine Obergrenze von 50 000 Franken.

Vereine, die Lottos organisieren, können die vom Bund vorgesehenen höheren Hürden genauso wenig nachvollziehen wie Paul Winiker und Maya Büchi-Kaiser. Irène Metz beispielsweise, die beim traditionellen Sommerlotto in Gettnau die Festwirtschaft führt, sagt: «Wenn strengere Bestimmungen eingeführt werden, müssen wir auf unser Lotto verzichten.» Das wiederum hätte Auswirkungen auf die Finanzierung des Betriebs der Mehrzweckanlage Kepinhowa. Dieser wird von einer Genossenschaft, die auch für die Finanzierung des 2003 eingeweihten Baus gesorgt hat, sichergestellt. In guten Jahren, sagt Irène Metz, könne die Genossenschaft an den beiden Lottoabenden zusammen schon etwa mit einem Gewinn von 20 000 Franken rechnen. Die heurigen Lottoanlässe vom letzten Wochenende seien allerdings «nicht so gut gelaufen».

Ebenfalls langjährige Erfahrung mit der Durchführung von Lottos hat die Feldmusik Ettiswil. Und auch sie ist auf die Einnahmen der beiden Abende, die jeweils im Herbst stattfinden, angewiesen. Laut Vereinspräsident David Schraner betrug der Gewinn im letzten Jahr rund 13 000 Franken, was im Vergleich mit anderen Jahren ein sehr gutes Ergebnis sei – und ein überlebenswichtiges: Die Feldmusik Ettiswil bestreitet mit den Einnahmen aus den Lottoveranstaltungen rund einen Viertel ihres Budgets.

Ab wann braucht’s ein Konzept für Pokerturniere?

Die Verordnung zum Geldspielgesetz sieht aber nicht nur Verschärfungen vor. So sollen heute verbotene kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos künftig zulässig sein, wobei ein Konzept mit Massnahmen gegen das exzessive Geldspiel und illegale Spielaktivitäten erst ab 24 Turnieren pro Jahr vorgelegt werden muss. Diese Lockerung geht Paul Winiker und Maya Büchi-Kaiser zu weit: Die Grenze von 24 Turnieren sei «nicht nachvollziehbar», halten sie in ihren Stellungnahmen fest. Büchi-Kaiser schlägt eine Grenze von 12 Turnieren vor, Winiker nennt keine Zahl, bezeichnet 24 Turniere aber als «zu hoch angesetzt».

Auch die restlichen Zentralschweizer Kantone kritisieren die Verordnung des Bundes, greifen jedoch andere Punkte auf als Luzern und Obwalden.

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