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Urteil

Etikettenschwindel: Kalte Dusche für «Lozärner Bier»

Auf den Flaschen und Dosen fehlt ein Hinweis darauf, dass das Bier gar nicht in Luzern gebraut wird. Das Kantonsgericht schiebt dieser Praxis nun den Riegel. Die Branche applaudiert.

Stefan Dähler

stefan.daehler@luzernerzeitung.ch

Es steht zwar «Lozärn» drauf, das Bier darin kommt jedoch aus der Nordostschweiz. Die Rede ist vom «Lozärner Bier Lager». Der Sitz der Firma, die das Bier vertreibt, befindet sich zwar in ­Littau. Gebraut wird das Lager-Bier aber in der Brauerei Falken in Schaffhausen.

Nur, auf der Etikette findet sich nirgends ein Hinweis darauf. Diese Praxis ist nicht in Ordnung, schreibt nun das Luzerner Kantonsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil. Dieses kann noch angefochten werden. Zum Verfahren kam es, nachdem die kantonale Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz im September 2016 eine Kontrolle bei Lozärner Bier AG durchführte und verfügte, dass das Bier täuschungsfrei gekennzeichnet werden muss.

Blau-weisses Design verstärkt die «Täuschung»

Dagegen erhob die Lozärner Bier AG Beschwerde. Sie argumentierte, dass die Marke «Lozärner Bier» im Markenrechtsregister eingetragen ist. Ausserdem habe man die Bierrezeptur, das Marketing sowie das Design in Luzern entwickelt. Der Name sei daher in keiner Weise irreführend. Ausserdem existiere keine ausdrückliche Bestimmung, die vorschreibe, dass der Herstellungsort in jedem Fall zu vermerken sei.

Die Kantonsrichter berufen sich dagegen unter anderem auf das Lebensmittelgesetz. Dieses bezwecke, Konsumenten vor Täuschungen zu schützen. «Täuschend» seien auch Etiketten, die «tatsachenwidrig» den Eindruck erwecken, «ein Produkt oder seine Ausgangsstoffe stammten aus einer bestimmten Gegend», heisst es im Urteil. «Der unzutreffende Anschein mit Bezug auf den Herstellungsort Luzern» werde durch die «blau-weisse Aufmachung» noch verstärkt. Weiter verweist das Kantons­gericht auf andere Marken wie Baarer Bier, Entlebucher Bier oder Luzerner Bier, die tatsächlich vor Ort gebraut werden.

Apropos vor Ort brauen – auch «Lozärner Bier» hat in der Vergangenheit mehrmals angekündigt, in Littau eine eigene Brauerei eröffnen zu wollen – ­zuletzt im Frühling 2016 (wir berichteten). Daraus ist bis heute noch nichts geworden. Von der Firma wollte gestern niemand ­öffentlich Stellung nehmen. Ob sie das Urteil weiterzieht, ist noch offen.

Vorgehen sorgte unter Brauern für Kopfschütteln

In der Branche kommt das Urteil des Kantonsgerichts gut an. «Es schafft Transparenz», sagt der Schwyzer CVP-Nationalrat Alois Gmür, Präsident der IG unabhängiger Schweizer Brauereien und Miteigentümer der Brauerei Rosengarten in Einsiedeln. Das Vorgehen der Lozärner Bier AG habe in Brauerkreisen schon länger für Kopfschütteln gesorgt. «Dem Konsumenten wird vorgegaukelt, dass das Produkt aus Luzern kommt. Nicht nur mit dem Namen, sondern auch mit der blau-weissen Etikette. Das geht so nicht.»

Auch bei der lokalen Konkurrentin Brauerei Luzern, die im Tribschenquartier das Luzerner Bier braut, ist man zufrieden. «Aus unserer Sicht war es nicht richtig, dass das ‹Lozärner Bier› als lokales Bier durchging», sagt Verwaltungsratsmitglied Heiner Graafhuis. Er betont, dass die Brauerei Luzern selbst keine Schritte gegen Lozärner Bier unternommen und vom Verfahren gar keine Kenntnis gehabt habe. «Das Urteil ist daher eine positive Überraschung.»

Übrigens ist die Geschichte nicht ganz frei von Ironie: «Lozärner Bier» ging 2011 gegen die Brauerei Luzern wegen des Namens Luzerner Bier vor. Die Klage wurde vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum abgewiesen.
 

Richtigstellung

Dieser Artikel war in seiner ersten Version mit einer Flasche «Lozärner Bier Premium» illustriert. Dies war falsch. Die Lozärner Bier AG legt Wert auf die Festellung, dass es sich beim beanstandeten Produkt nicht um dieses, sondern um das Produkt «Lozärner Bier Lager» handelt. Wir bitten für die Verwechslung um Entschuldigung.

Redaktion Luzernerzeitung.ch

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