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Luzern

Kanton Luzern soll Unisex-Toiletten zulassen

Die Luzerner Regierung soll die Zulässigkeit von Unisex-WCs in Gastrobetrieben und eine Anpassung der 20-jährigen Bestimmungen prüfen. Der Kantonsrat hat sich am Montag mit 107 gegen 3 Stimmen für ein entsprechendes Postulat von Giorgio Pardini (SP) ausgesprochen.

Pardini war der Ansicht, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen müssten. Auch die Normen bezüglich der Geschlechter hätten sich in den letzten Jahrzehnten emanzipiert und verändert.

Ruedi Stöckli (SVP), Präsident von Gastro Luzern, sagte, der Branchenverband sei für eine Lockerung der Auflagen von Kleinen und Kleinstbetrieben. Er wolle aber nicht, dass der Kantonsrat unter Zeitdruck ein Gesetzesänderung auf Anregung eines einzelnen Betriebs durchwinke. Er forderte eine generelle Überprüfung der Bestimmungen für das Gastgewerbe.

Michèle Graber (GLP) sagte, die Gastrobetriebe sollten selber entscheiden, ob sie solche Toiletten einrichten wollen oder nicht. Sie könnten Hürden im Alltag abbauen, nicht nur für Transgender-Menschen sondern auch für Väter, die ihre Töchter wickelten oder Betreuer von älteren Menschen.

Unisex-Toiletten bereits Tatsache

Monique Frey (Grüne) wies darauf hin, dass Unisex-Toiletten bereits heute Tatsache seien, etwa im Bahnhof Luzern, wo Bestimmungen des Bundes gelten würden.

Die Diskussion um Unisex-Toiletten im Kanton Luzern angestossen hatte Ende vergangenen Jahres ein Restaurant in der Stadt. Dieses feierte seine Neueröffnung, obschon es entgegen kantonaler Bestimmungen nicht für Frauen und Männer getrennte Toiletten anbot.

Die Gewerbepolizei erteilte dem Lokal die Betriebsbewilligung mit einer Auflage, bis im März 2017 nach Geschlechtern getrennte Toilettenräume einzurichten. Das Lokal weigerte sich und ging vor Gericht. Dieses sistierte das Verfahren aufgrund des Vorstosses im Parlament vorläufig.

Um Unisex-Toiletten im Kanton Luzern einführen zu können, ist eine Änderung der Gastgewerbeverordnung von 1998 nötig. Diese verlangt, dass gastgewerbliche Betriebe über getrennte Toilettenanlagen für Frauen und Männer mit Handwascheinrichtungen im Vorraum verfügen müssen.

(sda)

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