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Strafvollzug

Luzern erteilt Wohnheim Lindenfeld Bewilligung für elektronische Überwachung

Luzern übernimmt die Führung beim Einsatz der elektronischen Fussfesseln. Der Kanton hat dem Wohnheim Lindenfeld in Emmen die Bewilligung erteilt, die elektronische Überwachung zu vollziehen.
Dieser Mann trägt eine elektronische Fussfessel.
Bild: Symbolbild Keystone

Der Kanton Luzern ist von den Zentralschweizer Kantonen beauftragt worden, für sie das sogenannte Electronic Monitoring umzusetzen ( Artikel vom 30. Mai ). Ab dem 1. Januar 2018 können neben dem Kanton Luzern auch Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden und Zug für kurze Freiheitsstrafen elektronische Fussfesseln einsetzen.

Der Kanton Luzern hat dem privat geführten Wohnheim Lindenfeld in Emmen die Bewilligung erteilt, Strafen in Form der Halbgefangenschaft, des Arbeitsexternats und der elektronischen Überwachung zu vollziehen, wie die Staatskanzlei mitteilt. Deshalb muss die Hausordnung beim Wohnheim angepasst werden. Die Aufsicht nimmt das Justiz- und Sicherheitsdepartement wahr.

Personen, die man für die elektronische Fussfessel zulässt, dürfen weder flucht- noch rückfallgefährdert sein. Im Vordergrund stehen kurze Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis 12 Monaten. Elektronische Fussfessel lassen sich in etwa mit einer Halbgefangenschaft vergleichen. Die verurteilte Person kann dabei ihrer Arbeit und sozialen Verpflichtungen weiterhin nachgehen, hat aber die restliche Zeit mehrheitlich in Hausarrest zu verbringen.

Bei dieser Lösung handelt es sich um eine bis Ende 2022 befristete Übergangsregelung. Bis 2023 soll eine nationale Lösung eingeführt werden. Die Kantone habe ab 2018 die Möglichkeit, für kurze Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen elektronische Fussfesseln einzusetzen.

pd/rem

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