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Ebikon

Ebikoner Gemeinderat stellt angepasste Ortsplanung vor

Der Ebikoner Gemeinderat hat an der 2015 vorgestellten Revision der Ortsplanung aufgrund der kantonalen Vorprüfung noch Anpassungen vornehmen müssen. Die überarbeitete Version liegt nun vor und wird am 14. November öffentlich vorgestellt.

Mit dem Zwischenbericht vom Juni 2016 hat der Kanton Luzern Stellung zur Revision der Ebikoner Ortsplanung bezogen und Anpassungen verlangt. Die Anpassungen hat die Gemeinde Ebikon zwischenzeitlich vorgenommen, wie sie am Dienstag mitteilte. Die aktuelle Revision der Ortsplanung wird am Dienstag, 14. November, um 19 Uhr in der Aula Wydenhof öffentlich vorgestellt.

Auszug Anpassungen im Überblick

Folgende Anpassungen haben sich in der revidierten Ortsplanung gegenüber 2015 verändert:

  • Entlang der Kantonsstrasse sind einige Gebiete neu der Zentrumszone C zugeordnet.
  • Bei einigen Gebieten wurden kleinere Anpassungen der Zonen und der Zonenbestimmungen vorgenommen.
  • Von den 16 bestehenden Bebauungsplänen werden 12 Bebauungspläne aufgehoben. Sie stammen zum Teil aus dem Jahre 1959 und sind nicht mehr zeitgemäss.
  • Auch die Gestaltungspläne wurden nochmals genau geprüft. Sie sind seit 1959 quartier- und projektbezogen entstanden. Von den 75 gültigen Gestaltungsplänen werden 72 Gestaltungspläne aufgehoben. Zum Teil sind damit auch Zonenänderungen verbunden.
  • Im Bau- und Zonenreglement wird das qualifizierte Verfahren für Bebauungspläne und Gestaltungspläne verankert. Die Berechnungsart der Überbauungsziffer wird neu festgelegt und vereinfacht. Zu einigen neuen Zonen sind die Ausführungsbestimmungen definiert.
  • Das Gebiet Feldmatt ist neu eine Zentrumszone F mit Bebauungsplanpflicht. Damit ist eine Mischnutzung (Wohnen und Arbeiten) möglich. Die Bestimmungen sind im Bau- und Zonenreglement enthalten.
  • Es werden im Rahmen der vorliegenden Nutzungsplanung keine Fusswege öffentlich erklärt. Erst wenn der Fusswegrichtplan vorliegt, werden die einzelnen Fusswege überprüft.
  • Das Reglement und die Verordnung über die Abstell- und Verkehrsflächen auf privatem Grund werden in einem separaten Verfahren weiter bearbeitet.
  • Die in der kantonalen Schutzverordnung Rotsee enthaltenen Zonen werden im Zonenplan mit präzisen Abgrenzungen aufgezeigt.
  • Für das Gebiet Hünenberg wurde eine neue Planung vorgenommen. Einem Teil des Grundstückes werden spezielle Zonenvorschriften einer Wohnzone zugeordnet. Der restliche Teil ist der Grünzone zugeteilt. Um das Schlössli und das Boskett wird eine Schutzzone mit Kulturdenkmälern gelegt.
  • Beim Weiler Stuben musste eine Zonenzuweisung vorgenommen werden. Der Teil mit der Gärtnerei ist einer Sondernutzungszone zugeteilt. Ein weiterer Teil ist neu einer Geschäfts- und Wohnzone zugeteilt. Angrenzend befindet sich neu eine Deponiezone für Aushubmaterial.
  • Die gemeindlichen Liegenschaften wurden ebenfalls untersucht. Insbesondere bei der Lindehofscheune an der Kaspar-Kopp-Strasse erfolgte eine Einzonung mit Gestaltungsplanpflicht der Zone für öffentliche Zwecke und der Landwirtschaftszone in die Zentrumszone E. Damit kann das Gebiet mit Wohnbauten überbaut werden.

Mitwirkung der Bevölkerung

Da aufgrund der Stellungnahme des Kantons zum Teil wesentliche Anpassungen vorgenommen werden mussten, führt die Gemeinde eine zweite öffentliche Mitwirkung durch. Ab dem 23. Oktober bis 21. Dezember haben alle die Möglichkeit, schriftlich Stellung zur revidierten Nutzungsplanung zu nehmen. Die Unterlagen sind unter www.ebikon.ch oder im Gemeindehaus bei der Abteilung Planung & Bau einsehbar.

Die Eingaben sind nicht rechtsverbindlich, sie werden zusammen mit den Eingaben aus der Mitwirkung von 2015 in einem Mitwirkungsbericht aufgearbeitet und fliessen in die weitere Bearbeitung ein.

pd/zim

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