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Drogendealer wird zu 15 Jahren verurteilt

Ein Dealer hat in Emmenbrücke acht Schüsse auf einen Zuhälter abgegeben. Für diese Tat und weitere Delikte wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Motiv bleibt verschwommen.
Kriminalgericht am Alpenquai in Luzern. (Archivbild: Pius Amrein/Luzerner Zeitung)

Roger Rüegger

Mehr als sechseinhalb Jahre musste ein Serbe, der unter anderem wegen eines Tötungsdeliktes angeklagt war, auf seine Verhandlung warten. Am Donnerstag tagte das Luzerner Kriminalgericht (Ausgabe vom Freitag). Gestern wurde innerhalb einer Viertelstunde das Urteil eröffnet. Der Beschuldigte wurde wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren und einem Monat verurteilt. Der 39-Jährige nahm die Worte der Referentin gefasst entgegen.

Bei der Verhandlung hatten ihn die Richter zur Hauptsache zum Tötungsdelikt befragt. Fast zwei Stunden dauerte die Befragung. Der Beschuldigte hatte im Oktober 2011 in einer Wohnung in Emmenbrücke einen schlafenden nigerianischen Zuhälter und Drogendealer aus seinen Träumen gerissen. Er forderte den Mann laut Anklageschrift auf, sich zu erheben. Als dieser nicht reagierte, steckte ihm der Beschuldigte einen Revolver in den Mund, spannte den Hahn – und drückte ab.

Ob der Schuss willentlich abgegeben wurde oder ob er sich löste, weil sich durch das Spannen des Hahns das Abzuggewicht stark reduzierte, ist die grosse Unbekannte. Das Gericht geht von Eventualvorsatz betreffend des ersten Schusses in den Mund aus. «Der Beschuldigte ist ein Waffenkenner und wusste, dass sich ein Schuss leicht lösen kann, wenn der Hahn gespannt ist. Es ist daher naheliegend, dass er in Kauf genommen hat, dass der Schuss losgeht», sagte die Richterin.

Gericht geht nicht von geplantem Mord aus

Das Gericht geht aber davon aus, dass das Tötungsdelikt nicht von langer Hand geplant war. «Der Beschuldigte hat die Waffe mitgenommen, um Stärke zu markieren. Das Opfer hätte nur aus der Wohnung vertrieben werden sollen. Dazu hat der Mann eigens zwei Leute mitgenommen», beschreibt die Referentin den Schluss, den das Gericht aus der Verhandlung zog. Es sei plausibel, dass man zu einem geplanten Mord nicht zwei Zeugen mitbringe.

Nach dem Schuss war der Nigerianer nicht tot, sondern setzte sich auf und spuckte Blut auf den Boden. Der Beschuldigte, der seine Waffe inzwischen auf ein Möbel gelegt hatte, griff erneut nach dem Revolver und schoss wiederholt auf den Mann. Insgesamt sieben Mal. Am Ende drückte er dem am Boden liegenden, röchelnden Opfer ein Kissen ins Gesicht. «Damit hat der Beschuldigte den wehrlosen Mann richtiggehend eliminiert. Er ging besonders skrupellos vor, denn der andere hatte nie eine Chance, die Wohnung zu verlassen», so die Referentin. Die Tat stuft das Gericht klar als Mord ein.

Das Gericht folgte im Urteil weitgehend der Anklage. «Das Verschulden des Angeklagten wiegt schwer. Laut Gutachten ist er leicht vermindert schuldfähig», führte die Richterin aus. Für den Mord wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt. Die weiteren Verstösse erhöhen die Strafe um 15 Monate, was 16 Jahren und 3 Monaten entspricht.

Strafe wird um über ein Jahr reduziert

Weil der Beschuldigte von vornherein geständig war und Reue zeigte, wurden ihm zwei Monate erlassen. Um ein weiteres Jahr wurde die Strafe wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots, verschuldet durch die Staatsanwaltschaft, reduziert – was das lange Warten auf die Verhandlung zur Folge hatte. Der Verteidiger des Beschuldigten beantragte, dass dieser nicht wegen Mord, sondern eventualvorsätzliche Tötung bestraft werde.

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