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Mord an Zuhälter: Dealer muss 15 Jahre und 1 Monat ins Gefängnis

Ein Serbe wollte seiner drogensüchtigen Freundin helfen, einen nigerianischen Untermieter loszuwerden. Zusammen mit zwei Kollegen plante er, den schwarzafrikanischen Zuhälter zu verprügeln. Doch dann zog der Mann aus dem Balkan einen Revolver.
Kriminalgericht am Alpenquai in Luzern. (Archivbild: Pius Amrein/Luzerner Zeitung)

Roger Rüegger

Das Kriminalgericht Luzern verurteilte einen 39-jährigen Serben wegen Mordes an einem Nigerianer, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gegen das Waffengesetz und das Ausländergesetz zu 15 Jahren und einem Monat Gefängnis. Das Urteil wurde am Freitagmorgen mündlich eröffnet.

Der Beschuldigte, ein Drogendealer, präsentierte sich am Donnerstag an der Verhandlung vor dem Kriminalgericht Luzern in tadellosem Outfit. Schwarz gekleidet, mit perfekt sitzendem Sakko, passender Weste, brandneuen Jeans und in schweren Stiefeln betrat der 39-Jährige den Raum und setzte sich vor das Dreiergremium.

Der schwerhörige Serbe feuerte acht Schüsse auf sein Opfer ab und drückte ihm ein Kissen aufs Gesicht. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.

Das Unheil nahm am 23. November 2011 in Herisau seinen Lauf, von wo aus der Beschuldigte mit seiner Freundin und zwei Männern mit dem Auto nach Emmenbrücke zur Wohnung der Frau aufbrach. Dort wollte er mit den beiden kräftigen Männern den nigerianischen Untermieter – einen Drogendealer und Zuhälter – aus der Wohnung der Frau «entfernen». Die drogenabhängige Prostituierte und der Beschuldigte hatten sich kurz zuvor kennen gelernt. Laut Anklage hatte sie ihrem neuen Freund gesagt, sie wolle ihren Untermieter loswerden.

Er feuerte sieben weitere Schüsse ab

Die Truppe wollte den Nigerianer laut dem Beschuldigten «zusammenschlagen und aus der Wohnung werfen». Die Schlägertypen sollten die Wohnung zuerst betreten. «Weil die zögerten, trat ich zuerst ein. Ich war nervös», so der Serbe. Im Wohnzimmer lag der Untermieter schlafend auf dem Sofa. Der Beschuldigte: «Ich wollte ihm mit dem Revolver Angst machen, zog den Hahn und drückte ihm den Lauf in den Mund. Ich überlegte nicht viel. Dann löste sich ein Schuss und der Albtraum begann.» Der Nigerianer war zur Überraschung des Trios aber nicht tot. Laut Anklageschrift setzte er sich auf und spuckte Blut. Darauf feuerte der Beschuldigte sieben weitere Schüsse auf den Nigerianer ab, sechs davon trafen den Mann.

Auf die Frage der Richterin, weshalb er so oft gefeuert habe und dem Mann ein Kissen aufs Gesicht gedrückt hatte, entgegnete der Beschuldigte: «Ich gebe es nicht gerne zu, aber ich hatte Angst, dass er mich überwältigt!» Die Richterin erstaunt: «Nach acht Schüssen?» Der Beschuldigte meinte, dass er nicht gewusst habe, was geschehe, da er nicht jedes Wochenende auf Menschen schiesse, worauf die Richterin «Gott sei Dank» meinte. Was geschehen sollte, konnte der Beschuldigte nicht ausführen. Nur was nicht geplant war: «Man geht nicht zum Reden zu einem schwarzen Zuhälter, sondern um ihn zu verprügeln. Dazu braucht man keinen grossen Plan. Ich weiss nicht, ob Sie wissen, wie die ticken, aber mit Reden erreicht man bei denen nichts.» Nach der Tat verliess der Serbe die Wohnung. Seine Jacke mit Ausweisen und einem Smartphone liess er zurück. Am darauffolgenden Tag wurde er von der Polizei festgenommen. Seit diesem Tag befindet sich der Mann in U-Haft beziehungsweise im Strafvollzug.

Der Staatsanwalt beschrieb den Tathergang wie folgt: «Der Beschuldigte führte sich wie ein wild gewordener Revolverheld auf. Sein Vorgehen war skrupellos und grausam.» Die beantragte Freiheitsstrafe von 18 Jahren nahm der Serbe ohne Gemütsregung entgegen. «Wenn der Staatsanwalt das beantragt, ist es so. Es ist ja nicht seine Aufgabe, mich zu streicheln. Ich hätte vielleicht eine noch höhere Strafe gefordert. Wer so etwas anstellt wie ich, gehört weg. Mit Mördern muss man kurzen Prozess machen, die kosten nur Geld, wenn man sie einsperrt.»

Sein Verteidiger beantragte eine weitaus geringere Strafe als die Anklage. Er verlangte, dass sein Mandant nicht wegen Mord, sondern eventualvorsätzliche Tötung bestraft werde. Ausserdem spiele die Dauer des Strafverfahrens eine massgebliche Rolle. «Mein Mandant war über 6,5 Jahre in Unfreiheit. Das ist ein Verstoss gegen das Beschleunigungsgebot und muss eine Reduktion der Strafe zur Folge haben.» Sein Antrag: 9 Jahre und 4 Monate Freiheitsentzug. Der Beschuldigte sagte zum Schluss: «Ich bereue die Tat jeden Tag. Es gibt nur wenige Momente, in denen ich nicht daran denken muss.»

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