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Kommunale Abstimmung

Beschwerde gegen Krienser Heimauslagerungs-Abstimmung abgewiesen

Der Luzerner Regierungsrat hat eine Abstimmungsbeschwerde der Grünen Kriens abgelehnt. Diese hatten die Botschaft für die Volksabstimmung über die Verselbstständigung der Altersheime in Kriens vom Sonntag bemängelt, weil der Gemeinderat die Gegenargumente nicht genügend dargestellt und widersprüchliche Zahlen verbreitet habe.

Der Regierungsrat sah das anders, wie Erich Tschümperlin namens der Grünen Kriens am Mittwoch sagte. Die Beschwerde wurde abgewiesen, weil die Beschwerdeführer unter anderem nicht geltend machten, dass ihre wichtigsten Argumente in der parlamentarischen Debatte in der Botschaft unterschlagen worden seien.

Auch gibt es laut Regierung keine Anzeichen von Falschangaben. Überdies sei die Abstimmungsbotschaft lediglich eine Grundlage und nicht das einzige Mittel für die Meinungsbildung zu einer Vorlage. "Die vorliegenden Rügen sind nicht haltlos, weshalb keine Kosten erhoben werden", hält die Regierung abschliessend fest. Es würden aber auch keine Parteienentschädigung zugesprochen.

Die Grünen Kriens werden in der konkreten Sache nicht weiter vorgehen, sagte Tschümperlin. "Stimmrechtsbeschwerden haben es schwer, wir mussten innerhalb dreier Tage eine juristisch korrekte Beschwerde einreichen." Darin hatten die Grünen verlangt, dass die Abstimmung abgesagt oder bei einer Annahme das Resultat kassiert werde.

Die Abstimmung über die Übertragung der Krienser Altersheime in eine Aktiengesellschaft wäre eigentlich bereits für den 21. Mai vorgesehen gewesen. Sie musste aber verschoben werden, weil die verabschiedeten Statuten für die AG nicht mit dem geltenden Recht vereinbar waren. (sda)

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