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Armbrust-Opfer blitzt vor Bundesgericht ab

Der Kanton Luzern muss dem Opfer einer brutalen Bluttat definitiv keine Entschädigung zahlen.
Nicole Dill bei der Veröffentlichung ihres Buchs «Leben! Wie ich ermordet wurde». (Bild: Nadia Schärli (Luzern, 25. Oktober 2010))

Christian Glaus

Die Tat hatte das ganze Land geschockt: Im September 2007 wurde Nicole Dill von ihrem damaligen Freund entführt, vergewaltigt und dreimal mit der Armbrust angeschossen. Sie überlebte schwer verletzt. Vor Gericht kämpfte sie um eine Entschädigung durch den Kanton Luzern, ist nun aber auch vor Bundesgericht abgeblitzt.

Dill warf dem Kanton Luzern diverse Pflichtverletzungen vor. Denn ihr früherer Freund war ein verurteilter Mörder und Vergewaltiger, der bedingt aus der Haft entlassen worden war. Ein Polizist warnte sie zwar vor dem Mann und riet ihr, sich sofort zu trennen. Die kriminelle Vergangenheit erwähnte er allerdings nicht. Schon das Luzerner Kantonsgericht hatte entschieden, dass dem Opfer keine Entschädigung zusteht (Ausgabe vom 24. August 2017). Der Polizist habe weder einen falschen Ratschlag erteilt, noch hätte er erwähnen müssen, dass der Mann ein verurteilter Mörder ist. Diese Interpretation stützt nun auch das Bundesgericht. Es prüfte, ob das Urteil der Vorinstanz willkürlich oder offensichtlich falsch ist.

«Behörden haben zum Lauf der Dinge beigetragen»

Beides treffe nicht zu, urteilten die Lausanner Richter. Interessant dabei: Laut Bundesgericht ist wahrscheinlich, dass sich Dill besser hätte schützen können, wenn sie von der Polizei über die Vergangenheit ihres damaligen Partners informiert worden wäre. «Es kann durchaus anerkannt werden, dass das Verhalten der Behörden zum Lauf der Dinge beigetragen hat.» Dieser Umstand führe aber noch nicht zu einer Haftung des Staates. Trotz Abweisung der Beschwerde erhebt das Bundesgericht keine Gerichtskosten.

Hinweis: Bundesgerichtsurteil 2C_816/2017 vom 8. Juni 2018

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