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Gemeindeversammlung

Schutzbauten-Beteiligung: Weitere Stimmrechtsbeschwerden in Weggis

Für den Gemeinderat von Weggis ist die Diskussion darüber, ob sich Grundeigentümer an neuen Schutzbauten finanziell beteiligen müssen, abgeschlossen. Er will deswegen an der Gemeindeversammlung dazu keine Anträge mehr behandeln. Gegen diesen Entscheid haben zwei Antragssteller Stimmrechtsbeschwerden eingereicht.

Der Gemeinderat beantragt dem Luzerner Regierungsrat, die Stimmrechtsbeschwerden abzulehnen. Er wirft den Beschwerdeführern vor, den demokratischen Apparat mit ihren wiederholt gestellten Wiedererwägungsanträgen zur gleichen Thematik in sinnloser Weise zu missbrauchen, nicht zuletzt weil ein klarer Entscheid der Weggiser Stimmberechtigten vom letzten Herbst vorliege.

Die Gemeindeversammlung hatte im Mai 2016 entschieden, dass die Grundeigentümer nicht an zwei neue Schutzbauten zahlen sollen, sondern dass deren Beiträge von der Gemeinde übernommen werden. Die Mittel dazu sollten aus dem Ertragsüberschuss von 2015 genommen werden. Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung gingen Beschwerden ein. Der Regierungsrat kam zum Schluss, dass der Entscheid gültig sei, dass es aber noch einen Kreditbeschluss der Stimmberechtigten brauche (wir berichteten).

Im Oktober 2016 wurde an einer Urnenabstimmung der Kreditbeschluss abgelehnt und damit entschieden, dass doch die Grundeigentümer die Beiträge übernehmen sollen. Dagegen gingen erneut Beschwerden ein, auf die der Regierungsrat aber nicht eintrat.

Bei der nächsten Gemeindeversammlung vom 1. Mai muss nach dem Volksentscheid vom Oktober 2016 nochmals auf die Gewinnverwendung der Rechnung 2015 zurückgekommen werden. Anträge, dass die Beiträge der Grundeigentümer an die Schutzbauten doch aus öffentlichen Mitteln beglichen werden sollen, will der Gemeinderat nicht mehr behandeln, da ein klares Votum der Stimmberechtigten bestehe. (sda)

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