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Tourismus

Private Gästebettanbieter müssen mehr Abgaben bezahlen

Wer privat gegen Geld Reisende beherbergt, muss Kurtaxen und Beherbergungsabgaben zahlen sowie die Einnahmen versteuern. Ab dem 1. April erhöht sich der Abgabebetrag pro Person und Übernachtung.
Private Gästebettanbieter müssen in der Stadt Luzern ebenfalls Kurtaxen und Beherbergungsabgaben leisten.
Bild: Symbolbild Stefan Kaiser

Wer ein Zimmer oder eine Wohnung vermieten will, kann diese über Online-Plattformen wie Airbnb anbieten. Reisende können dann dort Übernachtungen buchen. Auch in Luzern sei die Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten über Airbnb verbreitet, teilte die Stadt mit.

Wer gegen Geld Übernachtungsmöglichkeiten anbietet, ist aber verpflichtet, sich an gewisse Bestimmungen zu halten. Auch private Anbieter müssen von ihnen beherbergten Gästen Kurtaxen und Beherbergungsabgaben pro Übernachtung anbieten. Diese betragen pro Person und Übernachtung ab dem 1. April 2,80 Franken (bislang 2,40 Franken). Die Erhöhung hatte das Parlament im November 2015 beschlossen.

Die Einkünfte aus diesen Übernachtungen müssen in der Steuererklärung als Einnahmen aufgeführt und versteuert werden. Die Vermieter haben ferner auch verwaltungspolizeiliche Pflichten. Sie müssen von jedem Reisenden einen Meldeschein ausfüllen und diesen der Polizei während fünf Jahren zur Verfügung stellen. (sda)

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