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Kriens

Krienser Gemeinderäte sollen Nebenerwerbs-Einkünfte teilweise behalten dürfen

Sollen Gemeinderäte Nebenerwerbs-Einkünfte behalten dürfen? Zum Teil ja, findet der Gemeinderat.

Der Krienser Gemeinderat macht erstmals einen Vorschlag, wie seine Mitglieder mit Einkünften aus Nebenerwerben verfahren sollen. Demnach schlägt er vor, Entschädigungen aus «hauptberuflichen» Engagements vollumfänglich der Gemeindekasse zukommen zu lassen. Grund: Die Exekutivmitglieder seien für diese Arbeitszeit im Rahmen ihres 80-Prozent-Pensums bereits entschädigt, wie der Gemeinderat in einer Medienmitteilung vom Freitag schreibt. Dies gelte auch für die Mitarbeit in all jenen Gremien, in denen der Gemeinderat etwa aus statutarischen Gründen einen festen Sitz hat. 

Bei Entschädigungen aus freiwilligen Mandaten einer «nebenberuflichen» Tätigkeit hingegen sollen die Gemeinderäte mindestens 60 Prozent davon behalten dürfen – schliesslich würden sie hierfür auch ihre nicht entschädigte Zeit einsetzen. Die restlichen 40 Prozent der Entschädigungen sollen in einen speziellen Pool fliessen. Davon  sollen Gemeinderatsmitglieder profitieren, deren freiwillige Mandate nur geringfügig oder gar nicht entlöhnt werden. Der Gemeinderat möchte damit auch solche Aufgaben aufwerten, wie es in der Mitteilung heisst. 

Ursprünglich wollte der Gemeinderat Einkünfte aus externen Tätigkeiten komplett für sich behalten. Mit seinem Vorschlag reagiert er nun auf zwei Vorstösse im Einwohnerrat – darunter insbesondere auf ein Postulat der Grünen, das eine Beschränkung der Nebeneinkünfte mittels eines Maximalbetrags fordert. 

Regelung wird gesetzlich verankert 

Der Gemeinderat lehnt dieses Begehren zwar ab – der eigene Vorschlag trage jedoch dem Grundanliegen des Einwohnerrats Rechnung. Über den Vorschlag und auch die Beantwortung des Postulats befindet der Einwohnerrat in seiner März-Sitzung. Die Regelung für den Nebenerwerb wird per sofort in der Geschäftsordnung des Gemeinderats festgeschrieben.
Im September hatte der Einwohnerrat eine SVP-Initiative gutgeheissen, die den Lohn der Gemeinderäte bei einem 80-Prozent-Pensum auf 160000 Franken reduziert.

pd/hor

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