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Justiz

Durch Sonnenbergtunnel gerast: 13 Monate bedingt

Eine Raserin ist vom Kriminalgericht Luzern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten und einer Busse von 500 Franken verurteilt worden. Die Frau war Sonnenbergtunnel A2 statt mit höchstens 80 km/h mit 146 km/h unterwegs gewesen.
Ein Mann fährt auf der Überholspur durch einen Tunnel.
Bild: Symbolbild Philipp Schmidli

Die 28-Jährige war am 30. November 2014 um 05.27 Uhr im Sonnenbergtunnel der A2 von einem Radarkasten geblitzt worden. Die Auswertung ergab, dass die Frau die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nach Abzug des Toleranzwertes von 7 km/h netto um 66 km/h überschritten hatte.

Die Frau hat sich damit einer vorsätzlichen Verletzung einer elementaren Verkehrsregel schuldig gemacht und ist das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen. Das Strassenverkehrsgesetz sieht die Qualifikation als Raser für Temposünder vor, die das zulässige Maximaltempo von 80 km/h um mindestens 60 km/h überschreiten. Der Strafrahmen beträgt ein Jahr bis vier Jahre.

Die Staatsanwaltschaft beurteilte die Schnellfahrt durch den Tunnel mit dem mit fünf Personen besetzten Auto denn auch als verantwortungslos. Die Beschuldigte habe gegen eine bedeutsame Norm des Strassenverkehrsgesetzes verstossen. Positiv wertete sie die Einsicht der Beschuldigten und dass sie erstmals schwer delinquiert habe.

Das Kriminalgericht akzeptierte die Durchführung eines abgekürzten Verfahrens und nahm den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft an. Die vorgeschlagene bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten, die Probezeit von 2 Jahren und die Busse von 500 Franken seien angebracht. Das Urteil ist rechtskräftig. (sda)