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Unternehmenssteuerreform

Auch Schwyz verstaut nach USR-III-Nein Konzept in der Schublade

Auch der Kanton Schwyz verstaut nach dem Nein zur USR III ein konkretes Umsetzungskonzept vorerst in der Schublade. Und wartet - gleich wie Zug - auf eine neue Vorlage. Ob- und Nidwalden analysieren.

Für den Kanton Schwyz war das Nein zur Unternehmenssteuerreform III enttäuschend. Denn die Vorlage wäre für Schwyz interessant gewesen, sagte der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel am Montag auf Anfrage. Michel ging davon aus, dass Schwyz bei einer Annahme jährlich rund 30 Millionen Franken vom Bund erhalten hätte.

Laut dem Finanzdirektor hatte die Regierung bereits eine konkrete Umsetzungsplanung erstellt. Beispielsweise hätte das Geld als Gegenfinanzierung für die Gewinnsteuersenkung oder für einen einheitlichen Steuerfuss für die Gemeinden eingesetzt werden können. Nun heisse es halt warten, sagt er. Warten auf eine neue Vorlage.

Die Zuger Regierung fordert, dass der Bund nun rasch eine neue Vorlage ausarbeitet, welche internationale Steuerstandards respektiert. "Die im Abstimmungskampf unbestrittenen Stärken des abgelehnten Pakets sind auch für die neue Lösung beizubehalten", sagt Finanzdirektor Heinz Tännler.

Er denkt dabei insbesondere an den "grossen Umsetzungsspielraum der Kantone und die finanziellen Kompensationsmassnahmen des Bundes für die Kantone."

Für die Zuger Unternehmen und ihre Beschäftigen ändere sich durch das Nein zur USR III kurzfristig nichts, wie die Zuger Regierung festhält: "Das geltende Schweizer und Zuger Unternehmenssteuerrecht bleibt bis zu einer neuen Vorlage unverändert in Kraft."

Ob- und Nidwalden analysieren

Keine Sofortmassnahmen plant der Kanton Obwalden zurzeit. Nach dem Nein zur Unternehmenssteuerreform III wolle man die Entwicklung erst einmal verfolgen, sagte Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser. Auch Nidwalden will gemäss Finanzverwalter die Situation zuerst analysieren.

Bereits am Sonntag hatte die Luzerner Regierung mitgeteilt, das Nein versetzte den Kanton in eine schwierige Lage. Für die Ausarbeitung des nächsten Aufgaben- und Finanzplanes fehlten für die Jahre 2019 bis 2021 mehr als 100 Millionen Franken.

Die Regierung muss nun die kantonale Finanzplanung erneut anpassen. Die Arbeiten an der kantonalen Anschlussgesetzgebung würden per sofort eingestellt. (sda)

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