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Schwyz/Lausanne

Nach Rüffel des Bundesgerichts: Neuer Staatsanwalt muss ran

Nach einer Rüge des Bundesgerichts musste man im Kanton Schwyz reagieren. In einem Fall von möglicher Polizeigewalt hat man den Staatsanwalt ausgewechselt. Gemäss Bundesgericht sei bisher «eine gewisse Unwilligkeit» vorhanden gewesen, den Fall aufzuklären.
Nach einem Entscheid des Bundesgerichts in Lausanne wird der Fall nochmals neu aufgerollt.
Bild: Archivbild

Publik wurde die Sache vor einer Woche. Bei einer Polizeiaktion in Altendorf im September 2012 war ein Mann in den Schwitzkasten genommen und gefesselt worden. Der Betroffene, der eine Rechnung von 66 Franken nicht bezahlt hatte, wurde vorübergehend in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Er reichte danach Anzeige ein. Die Schwyzer Staatsanwaltschaft entschied ein erstes und ein zweites Mal, kein Strafverfahren zu eröffnen. Das machte sie erst im dritten Anlauf.

Es geht um Vorwürfe wie Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung, Entführung und einfache Körperverletzung. Erstmals meldet sich im heutigen «Blick» der betroffene Mann, ein heute 47-jähriger Gärtner, zu Wort. Er fordert eine Bestrafung der vier Polizisten, die ihn überwältigt haben.

Derweil haben die Schwyzer Behörden direkt auf einen fein formulierten Rüffel der Bundesrichter in Lausanne reagiert. Man hat entschieden, dass ein neuer Staatsanwalt den Fall übernehmen werde, berichtet der «Blick». Das Bundesgericht hatte in seinem Entscheid, die Angelegenheit ein mittlerweile fünftes Mal aufzurollen, geschrieben: Es sei «offensichtlich eine gewisse Unwilligkeit» vorhanden, die «Sache erhellend abzuklären». gh

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