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Unternehmenssteuerreform

Schwyz strebt attraktive Besteuerung für alle Unternehmen an

Mit der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes will die Schwyzer Regierung "beste Voraussetzungen" schaffen, um die bisher "privilegiert besteuerten Statusgesellschaften" im Kanton zu halten und neue Unternehmen anzulocken. Für sie führen zwei Wege zum Ziel.

So beauftrage der Regierungsrat das Finanzdepartement, zwei Varianten für die Umsetzung der SV17 auszuarbeiten, wie dieses am Donnerstag mitteilte. Die Regierung wolle die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons erhalten. Im Vordergrund stünden attraktive Unternehmenssteuersätze.

Bei der einen Variante soll der Gewinnsteuersatz von 2,25 Prozent auf 2 Prozent gesenkt werden, womit sich in allen Gemeinden die effektive Steuerbelastung für Unternehmensgewinne juristischer Personen um 4,5 bis 6 Prozent reduzieren würde. Insbesondere in den Höfner Gemeinden läge sie mit rund 12 Prozent auf einem international "sehr attraktiven Niveau", heisst es weiter.

Bei der anderen Variante soll ein im ganzen Kanton geltender Gesamtsteuersatz für Unternehmensgewinne eingeführt werden. Damit könnte laut der Regierung das bestehende starke Besteuerungsgefälle im Bereich der Unternehmensbesteuerung beseitigt werden.

Ein kantonaler Gesamtsteuersatz von 5,8 Prozent würde die effektive Steuerbelastung in allen Gemeinden auf "ebenfalls attraktive 12,5 Prozent reduzieren", hält die Regierung fest.

Weiter will die Schwyzer Regierung für Forschung und Entwicklung ein zusätzlicher Abzug von 50 Prozent und für Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten eine maximale Entlastung von 90 Prozent einführen.

Mit der SV17 fliessen dem Kanton laut der Regierung zusätzlich finanzielle Mittel zu. Diese stammen aus der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer sowie der Erhöhung der Dividendenbesteuerung. Die kantonale Umsetzung liesse sich mit diesen Mitteln ohne allgemeine steuerliche Mehrbelastung der natürlichen Personen verwirklichen, hält die Regierung fest.

Im kommenden Frühling will sie eine Vernehmlassung zur kantonalen Umsetzung durchführen. Nach aktuellem Stand soll die SV17 bei Bund und Kantonen Anfang 2020 in Kraft treten. (sda)

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