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Nationaler Finanzausgleich: Zentralschweizer Kantone stellen Forderungen an Bund

Nach dem Kompromissvorschlag der Kantone will der Bund das System bei den nationalen Ausgleichszahlungen anpassen. Die Zentralschweizer Kantone stellen Forderungen – auch Schwyz.
Der Nationale Finanzausgleich gibt nach wie vor zu reden.
Bild: Keystone

Urs-Ueli Schorno
 

Vergangene Woche hat der Bundesrat den Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen veröffentlicht. Er unterstützt darin die meisten von der Konferenz der Kantonsregierungen vorgeschlagenen Optimierungen. Nun folgt die Debatte im Parlament.
Das Parlament ist es auch, das zurzeit alle vier Jahre über die Höhe des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) befindet. Wobei die angestrebte Mindestausstattung bei 85 Prozent des nationalen Durchschnitts liegt. Momentan werden die ressourcenschwächsten Kantone auf 88,3 Prozent angehoben. Der Finanzausgleich fällt damit heute um 937 Millionen Franken höher aus, als vorgegeben. Neu soll der Wert bei 86,5 Prozent fixiert werden. Die Reduktion soll in drei Schritten 2020 bis 2022 erfolgen. Durch den Systemwechsel soll der NFA entpolitisiert werden.

Geberkanton zu sein soll attraktiver werden

Die Zentralschweizer Kantone rangen sich im Juni zum Kompromiss durch, das Mindestausstattungsziel um 1,8 Indexpunkte auf 86,5 Prozent zu senken. Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann (parteilos) stellte zwei Forderungen: Es soll ein Anreizsystem geschaffen werden, damit finanzschwache Kantone motiviert bleiben, ihre Situation zu verbessern. Schliesslich würde Luzern nach heutiger Berechnung ab 2022 rund 33 Millionen Franken weniger erhalten, als im heutigen Modell.
Zudem sollen – im Einklang mit der Luzerner Steuerstrategie – Einnahmen aus den Unternehmenssteuern weniger für die Berechnung des Ressourcenpotenzials zählen. Das gelinge, da ist Schwerzmann immer noch überzeugt, wenn am sogenannten Zeta-Faktor geschraubt wird, der die Höhe der Berücksichtigung der Gewinne, etwa von Firmen, beim Ressourcenausgleich bestimmt. «Dieser wird erst in der Botschaft des Bundesrates zur Steuervorlage 17 festgelegt. Wir fordern, diesen Faktor möglichst tief anzusetzen.» Und weiter: «Die Kantone wollen nun möglichst rasch wissen, wie die eingesparten Mittel des Bundes verwendet werden.»

Auch Schwyzer Regierung fordert Klarheit

Diese Forderung hat auch der Schwyzer Finanzdirektor Kaspar Michel (FDP) ausgesprochen. Er fordert nun, es müsse möglichst schnell klar werden, was mit den eingesparten 937 Millionen Franken passieren soll. Der Bund soll bis im Herbst 2018 über die Mittelverwendung eine Einigung mit den Kantonen erzielen. Michel sieht das Parlament in der Pflicht, den Systemwechsel mitzutragen, denn: «Wir sind bei der Mindestausstattung an die Grenze gegangen, um diesen Kompromiss zwischen den Kantonen zu erreichen», mahnt er.
«Nehmer wie Geber mussten aufeinander zugehen. Der Bundesrat hat dies erkannt und unterstützt das Vorgehen. Dies muss nun auch vom Parlament anerkannt und umgesetzt werden», sagt auch der Nidwaldner Finanzdirektor Alfred Bossard (FDP). Dass juristische Personen anders gewichtet werden sollen, als natürliche Personen, haben die Nidwaldner bereits in einer Standesinitiative gefordert. Im Kanton geht man davon aus, zukünftig 1,4 Millionen Franken weniger einzahlen zu müssen als mit der bestehenden Regelung.

Vorsichtiger Optimismus des Zuger Finanzdirektors

In Zug, dem stärksten Geberkanton, bleibt Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP), trotz Unterstützung des Bundes für die Kantone vorsichtig. «Die Debatte im Parlament steht erst noch an. Es würde mich nicht überraschen, wenn die Karten dann noch einmal frisch gemischt werden.» Schliesslich sei 2019 auch ein Wahljahr. Der Schaffung eines Anreizsystems für Nehmerkantone steht er indes skeptisch gegenüber: «In der Theorie ja – in der Praxis heisst es wohl, dass die Geberkantone dafür zahlen müssten.»
In Uri stellt sich Finanzdirektor Urs Janett (FDP) bereits darauf ein, mit weniger Mitteln auskommen zu müssen. Der Kanton hat in den letzten Jahren ein substanzielles Sparpaket mit einer jährlichen Wirkung von gut 10 Millionen Franken geschnürt. Im Moment geht man davon aus, dass ab 2022 rund 11,5 Millionen weniger Ressourcenausgleich als 2018 in die Kantonskasse fliessen werden. «Mit einer neuen Schuldenbremse soll es zudem möglich werden, den angehäuften Bilanzüberschuss sukzessive auf eine definierte Grösse abzubauen.»
Auch die Obwaldner Finanzvorsteherin Maya Büchi (FDP) ist gefordert: «Obwalden steht als junger Geberkanton vor der Herausforderung stark zunehmender Kosten im Gesundheits- und Sozialbereich einerseits und dem massiven Rückgang der NFA-Gelder in den letzten Jahren andererseits.» Um die Finanzstrategie 2027+ für gesunde Finanzen in Obwalden voranzutreiben, würde sie einen raschen Entscheid von Bund und Parlament begrüssen.
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