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Schwyz

Gemeinden sollen Kantonshaushalt entlasten

Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat Sparmassnahmen im Umfang von insgesamt 41 Millionen Franken vor. Sie enthalten Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen des Kantons von insgesamt 8 Millionen Franken sowie Lastenverschiebungen an die Gemeinden und Bezirke in der Höhe von 33 Millionen Franken.
Kantonsausgaben von insgesamt 33 Millionen Franken will der Regierungsrat an die Gemeinden übertragen.
Bild: Keystone

Das neue Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Schwyz, das am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, verlangt einen ausgeglichenen Finanzhaushalt und setzt klare Zielvorgaben zur Höhe des Eigenkapitals bis ins Jahr 2022. Die Massnahmen umfassen einerseits weitere Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen im Kantonshaushalt und andererseits Lastenverschiebungen an die Gemeinden und Bezirke.

Für die meisten der geplanten Massnahmen braucht es Gesetzesänderungen. Damit kein unnötiger Gesetzgebungsprozess gestartet wird, werden die Massnahmen zuerst dem Kantonsrat unterbreitet, wie die Staatskanzlei des Kantons Schwyz am Donnerstag mitteilte. Der Kantonsrat entscheidet, ob er den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt.

Aufgrund des Gesetzgebungsprozesses werden diese Massnahmen voraussichtlich ab 2018 in Kraft treten. Diejenigen Massnahmen, die in der Kompetenz des Regierungsrats liegen, wird der Regierungsrat wo möglich schon ab dem Jahr 2017 umsetzen.

Stimmt der Kantonsrat den vorgeschlagenen Massnahmen nicht zu und schlägt er keine gangbaren Alternativen vor, sind laut Mitteilung «weitere Steuererhöhungen unumgänglich». Für eine ausgeglichene Erfolgsrechnung müssen deshalb folgende Elemente zwingend umgesetzt werden:

  • temporäre Erhöhung des Steuerfusses auf 170 Prozent 
  • Einführung der «Flat Rate Tax» oder des Modells «Tarifkurve und NFA-Beteiligung» im Rahmen der Steuergesetz-Teilrevision.
  • Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen sowie Lastenverschiebungen an die Gemeinden und Bezirke.

Das Finanzhaushaltsgesetz schreibt ab 2018 den Aufbau von über 300 Millionen Franken Eigenkapital vor. Gemäss Aufgaben- und Finanzplan 2016–2019 dürfte das Eigenkapital Anfang 2018 deutlich negativ sein. Schon heute muss der laufende Aufwand teilweise durch die Aufnahme von Schulden finanziert werden. Zum Aufbau von Eigenkapital werden deshalb weitere Massnahmen ergriffen werden müssen.

pd/zim

Diese Sparmassnahmen sind geplant

Liste der Massnahmen in der Kompetenz des Kantonsrates (Gesetzesanpassungen)


Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen:

  • Teilrevision Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (4.8 Mio. Franken);
  • Aufhebung der Wohnbauförderung (0.2 Mio. Franken);
  • Verzicht auf Steillagenbeiträge (Landwirtschaft) (0.3 Mio. Franken);
  • Austritt bzw. Neufinanzierung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (2 Mio. Franken);
  • Bezug Treueprämie als Ferien (Staatspersonal) (0.6 Mio. Franken);
  • Bau und Unterhalt der Wanderwege (0.4 Mio. Franken).

Lastenverschiebungen:

  • Ergänzungsleistungen (EL), sachgerechte Finanzierung (12 Mio. Franken);
  • Reduktion der Kostenbeteiligung an der Volksschule (3.1 Mio. Franken);
  • Verzicht auf Beiträge an Schulanlagen (0.9 Mio. Franken);
  • Anpassung des Kostenteilers im Bereich Sonderschulung (inkl. Heilpädagogische Zentren) (3.1 Mio. Franken);
  • Gegenfinanzierung FABI mit Anpassung Pendlerabzug (5 Mio. Franken);
  • Streichung Beiträge an Gewässerschutz (0.2 Mio. Franken).

Liste der Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrates

Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen:

  • Kantonspolizei, Sachaufwandplafonierung für weitere zwei Jahre (0.7 Mio. Franken);
  • Zivilschutz, Verwendung Ersatzbeiträge Schutzraumbau (0.2 Mio. Franken).
Lastenverschiebungen:
  • Normaufwandausgleich (8 Mio. Franken);
  • Kantonsbeiträge an Verbindungswanderwege (0.1 Mio. Franken).
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