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Pfäffikon

Charles Vögele wird von Kotierungsvorschriften befreit

Der Modekonzern Charles Vögele hat von der SIX Swiss Exchange Regulation im Zusammenhang mit der Übernahme durch die Sempione Retail eine Befreiung von Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung erhalten.
Mit Entscheid vom 18. April 2017 habe die SIX das Unternehmen für eine gewisse Dauer von gewissen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Ausserdem wurde das Gesuch zur Dekotierung sämtlicher Inhaberaktien bewilligt.

Die Befreiungen träten ab heute Dienstag in Kraft und betreffen laut Mitteilung unter anderem die Veröffentlichung und Einreichung eines Geschäftsberichts, die Führung eines Unternehmenskalenders, die Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen und Offenlegung von Management-Transaktionen.

Am 24. April 2017 hat die SIX Swiss Exchange zudem das Gesuch von Charles Vögele um Dekotierung sämtlicher Inhaberaktien bewilligt. Der letzte Handelstag der Aktien werde nach dem Vorliegen des rechtskräftigen Entscheides im Kraftloserklärungsverfahren festgelegt, so die Meldung. Das Kraftloserklärungsverfahren war bereits Anfang März 2017 eingeleitet worden.
 

sda
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