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Spionage-Vorwurf

Verdächtiger Basler Polizist kein Spitzel

Der wegen Pro-Erdogan-Aktivitäten unter Spionageverdacht geratene Sicherheitsassistent der Basler Kantonspolizei hat zwar unerlaubt Daten abgefragt, diese aber nicht weitergegeben. Spitzeltätigkeit kann ihm nicht nachgewiesen werden.

Die Basler Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen den Polizeimitarbeiter abgeschlossen, wie sie am Dienstag mitteilte. Hinweise, dass der 37-jährige türkische Staatsangehörige dem Amtsgeheimnis unterliegende Daten an Dritte weitergegeben hat oder einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit nachgegangen ist, hätten sich nicht ergeben.

Strafbefehl wegen Amtsmissbrauch

Ungestraft soll der Sicherheitsassistent aber nicht davonkommen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn einen Strafbefehl erlassen wegen mehrfachem Amtsmissbrauch. Denn der Beschuldigte habe in rund 160 Fällen ohne dienstliche Veranlassung die Personendaten abgefragt, heisst es im Communiqué.

Wozu der im Verkehrsdienst tätige Mann im Polizeicomputer die nicht für ihn bestimmten Daten abgefragt und was er mit ihnen gemacht hat, konnte laut Staatsanwaltschaft trotz umfangreichen Untersuchungen nicht herausgefunden werden. Die Daten betrafen mehrheitlich Ausländerinnen und Ausländer.

Zum Strafmass gab die Staatsanwaltschaft am Dienstag keine Auskunft mit der Begründung, dass der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig sei. Der Sicherheitsassistent hat zehn Tage Zeit, den Strafbefehl anzufechten. Tut er dies, muss sich das Strafgericht mit dem Fall beschäftigen.

Der Sicherheitsassistent war wegen seiner Pro-Erdogan-Aktivitäten im April ins Visier der Justiz geraten. Der Mann wurde vorübergehend festgenommen, aber nach einem Tag wieder freigelassen, weil kein Haftgrund vorlag. Die Kantonspolizei Basel-Stadt stellte ihn vorerst frei.

Zögerliche Reaktion der Polizei

Wegen seiner Erdogan-freundlichen Präsenz im Internet hatte der Polizeimitarbeiter bereits im Spätsommer 2016 die Aufmerksamkeit des Nachrichtendienstes auf sich gezogen. Aufgefallen war er dem kantonalen Nachrichtendienst und dem Bundes-Nachrichtendienst. Konkrete Anhaltspunkte für verbotenen Nachrichtendienst bestanden damals aber nicht.

Die Leitung der Basler Polizei war jedoch vom Nachrichtendienst des Bundes informiert worden, "weil er die Aktivitäten dieser Person als kritisch in Bezug auf ihre berufliche Tätigkeit beurteilte". Ein von Regierungsrat Baschi Dürr in Auftrag gegebenes unabhängiges Gutachten warf der Polizeileitung im Juni vor, die Brisanz dieser Informationen unterschätzt zu haben.

Sicherheits- und Justizdirektor Dürr hatte sich Ende Mai noch vor Veröffentlichung des Untersuchungsergebnisses von Polizeikommandant. Gerhard Lips getrennt. Einen Zusammenhang mit dem Fall des Sicherheitsmitarbeiters habe dieser Schritt nicht gehabt, sagte Dürr. (sda)