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Armee

Unsportliche können auch ins Militär

Rekruten können in Zukunft während der RS ohne Begründung zwei Tage frei nehmen. So steht es im Dienstreglement der Armee, das im Zuge der Armeereform WEA geändert wird. Auch sonst wird ab nächstem Jahr vieles neu bei der Schweizer Armee.
Einrücken für Rekruten auf dem Waffenplatz in Thun: Wer keine Lasten tragen kann, soll künftig dennoch ins Militär eingezogen werden können. (Archivbild)
Bild: Keystone/PETER KLAUNZER

So hat es in ihren Reihen künftig auch Platz für sportlich weniger Begabte. Stellungspflichtige können für militärdiensttauglich erklärt werden, auch wenn sie nicht marschieren oder Lasten schleppen, dafür aber beispielsweise mit Computern umgehen können. Unter Umständen sollen Stellungspflichtige für bestimmte Funktionen auch nur im rückwärtigen Dienst eingesetzt werden.

Der Bundesrat kommt damit einer Forderung aus dem Nationalrat nach. Dieser will dafür sorgen, dass in der Armee das nötige Know-how vorhanden ist, um auf neue Bedrohungen wie Cyberangriffe oder autonome Waffen zu reagieren. Deshalb sollen künftig auch unsportliche Computercracks für militärdiensttauglich erklärt werden können.

Bei SMS Einrücken

Auch bei der Einberufung halten neue Technologien Einzug. Einheiten mit hoher Bereitschaft können künftig per E-Mail oder SMS aufgeboten werden. Bei Social-Media-Kanälen ist der Bundesrat jedoch skeptisch. Diese seien anfällig für Cyberangriffe, schreibt er im Bericht zu einer Verordnungsänderung, den er am Mittwoch veröffentlicht hat.

Zivis müssen früher zum Dienst antreten als heute. Neu müssen sie ab dem 2. Jahr nach der Zulassung mindestens 26 Diensttage leisten. Bisher gab es eine jährliche Einsatzpflicht erst ab dem 27. Altersjahr.

Im Militärsport werden Trainer, Betreuer und Funktionäre den Spitzensportlern gleichgestellt. Sie mussten bisher ihre gesamte Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben, bevor sie für die Unterstützung von Spitzensportlern zusätzliche Diensttage einsetzen konnten. Diese Einschränkung wird nun aufgehoben.

Gutschriften für Ausbildung

Mit einer Verordnung präzisiert der Bundesrat auch die neuen Ausbildungsgutschriften für Milizkader der Armee. Mit den Gutschriften können Kosten einer zivilen Aus- oder Weiterbildung gedeckt werden. Die Beträge variieren je nach Grad und Funktion zwischen 3300 Franken und 11'300 Franken. Der Bundesrat rechnet mit Mehrausgaben von 18 Millionen Franken.

Er hat auch die Militärjustiz neu organisiert. Aus den bisher acht erstinstanzlichen Militärgerichten werden deren drei - ein deutsch- und ein französischsprachiges Gericht mit jeweils mehreren Abteilungen sowie ein italienischsprachiges Gericht. Auch die militärischen Strafverfolgungsbehörden werden neu nach Sprachregionen organisiert.

Die Weiterentwicklung der Armee (WEA) tritt 2018 in Kraft. Die Umsetzung dauert fünf Jahre. Der Bundesrat hat im Lauf des Jahres bereits mehrere Verordnungen oder Verordnungsänderungen in Kraft gesetzt, damit die Umsetzung rechtzeitig beginnen kann. (sda)