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Prozess

Tödlicher Unfall: Freispruch für Lehrer

Zwei Aargauer Lehrer sind nach dem tödlichen Unfall eines Zwölfjährigen auf einer Schulreise vom Bezirksgericht Laufenburg von Schuld und Strafe freigesprochen worden. Eine Woche nach dem Unfall von 2013 war der schwer verletzte Schüler im Spital verstorben.
Beim Wandern im Jura verunglückte ein Zwölfjähriger auf einer Schulreise tödlich. Ein Aargauer Gericht hat hat nun zwei Lehrer von Schuld und Strafe freigesprochen. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Vor dem Bezirksgericht sassen am Donnerstagnachmittag der 60-jährige Hauptorganisator des Heimattages, bei dem sich der Unfall ereignete, und der 53-jährige Bezirksschul-Klassenlehrer des tödlich Verunfallten. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Lehrern zunächst fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.

Doch zu Beginn der Verhandlung im kleinen, voll besetzten Gerichtssaal erklärte der Staatsanwaltschaft überraschend, er plädiere auf Freispruch. Es liege keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor.

Der Staatsanwalt sprach von einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Er warf dem 12-jährigen Knaben indirekt vor, mitschuldig zu sein an seinem Unfall. "Der Bub ist tot - und das bleibt eine Tragödie", sagte der Staatsanwalt.

"Verantwortung nicht überspannen"

Es habe keine Sorgfaltspflichtverletzung bestanden, befand das fünf Mitglieder zählende Bezirksgericht einstimmig. Bei den beiden Lehrern sei ein Gefahrenbewusstsein vorhanden gewesen. Sie hätten bei mehreren gefährlichen Stellen Aufsichtspersonen positioniert.

Das Gericht müsse nicht weitere, mögliche Sorgfaltspflichten suchen, die nicht in der Anklageschrift aufgeführt seinen, hielt der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung weiter fest. Man dürfe die Verantwortung nicht überspannen, sonst gebe es keine Schulausflüge mehr.

Der tragische Unfall ereignete sich am 2. Juli 2013, auf dem Schulausflug der Bezirksschule Frick in den Jura. Fünf Klassen mit 104 Schülern sowie zehn Lehr- und Begleitpersonen waren unterwegs. Das Ziel des als Sternwanderung geplanten Heimattages war ein Grillplatz in der Nähe des Cheisacherturms auf dem Gebiet von Sulz.

Fast 30 Meter abgestürzt

Der 12-jährige Schüler entfernte sich um die Mittagszeit zwei Mal gemeinsam mit einem Kollegen von der Gruppe. Er kletterte die Böschung hoch - und verlor den Halt. Gemäss Anklageschrift rutschte er die Böschung hinab und fiel über den Rand der zwölf Meter hohen Steilwand. Insgesamt stürzte er 26 bis 30 Meter abwärts.

15 Meter vom Absturzort entfernt befand sich der zweite Schüler, weil er Notdurft verrichten musste. Er informierte sogleich die Lehrerschaft. Der Organisator bot mit der Notfall-App der Rega die Rettungskräfte auf. Er stieg über die steile Felswand zum verletzten Jugendlichen hinunter. Auch der Klassenlehrer bemühte sich um die Rettung des Buben.

Aufgrund des unwegsamen Geländes konnten die Rettungskräfte den Verletzten erst 35 Minuten nach dem Eingang der Meldung erreichen. Ein Bergretter der Ambulanz und ein Kantonspolizist mussten den Jugendlichen auf einen Waldweg abseilen. Von dort konnte er mit Hilfe der Seilwinde des Rettungshelikopters geborgen und letztlich ins Inselspital Bern geflogen werden.

Eine Woche nach dem Sturz verstarb der schwer verletzte Knabe im Spital. Er hatte ein massives Schädel-Hirntrauma erlitten; auch war seine linke Körperhälfte gelähmt.

Lehrer erhalten Genugtuung

Der Staatsanwalt hatte in den Anklageschriften ursprünglich den Vorwurf gegen die beiden Lehrer erhoben, sie hätten den Ausflug zu wenig gut vorbereitet und die Gruppe zu wenig überwacht.

Auch hätten sie die Schüler zu wenig aufgeklärt über die konkreten Gefahren. Die Lehrer sollten deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von je 60 Tagessätzen und einer Busse von je 2000 Franken verurteilt werden.

Die Verteidiger der beiden Lehrer forderten ohnehin einen Freispruch sowie eine Genugtuung. Das Bezirksgericht entschied am Donnerstag, dass die Beschuldigten eine Genugtuung erhalten werden. Allerdings steht die Höhe noch nicht fest.

Der Zivil- und Strafkläger als Vertreter der Opfer forderte eine Bestrafung gemäss der anfänglichen Anklage. Die Organisatoren hätten die Gefahr vor Ort kennen müssen. Es habe ein gesteigertes Gefährdungsrisiko bestanden.

Lehrer leiden

Die beiden Bezirksschullehrer hatten gleich zu Beginn der Verhandlung ankündigen lassen, dass sie keinerlei Fragen des Bezirksgerichts beantworten würden. Sie würden ihr Recht auf Aussageverweigerung beanspruchen.

Zum Schluss der Verhandlung meldete sich der 60-jährige Lehrer dann aber doch noch zu Wort. Das tragische Unglück habe ihn erschüttert, sagte er. Als er zwei Jahre später angeklagt worden sei, sei er schockiert gewesen. Er könne sich vorstellen, wie schlimm alles für die Eltern der verunglückten Schülers sei.

Der Lehrer sagte weiter, er könne noch unterrichten, weil er von seinem Umfeld gestützt werde. Auch sein 53-jähriger Kollege gab an, er leide noch immer wegen des Unfalls. (sda)