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Finanzmarkt

Streit um Anlegerschutz

Das Parlament will den Anlegerschutz und die Aufsicht über die Finanzdienstleister neu regeln. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Zweitrat zwei Gesetze gutgeheissen. Von den ursprünglichen Plänen bleibt allerdings wenig übrig.
Das Parlament will den Anlegerschutz nur geringfügig verbessern. Für SVP-Nationalrat Thomas Matter (ZH) geht die Regulierung aber immer noch zu weit.
Bild: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

In der Finanzkrise verloren viele Anleger ihr Vermögen, weil sie es in Finanzprodukte angelegt hatten, deren Risiken sie nicht kannten. Die EU beschloss daraufhin, den Anlegerschutz zu verbessern. Die Schweiz möchte nun erreichen, dass die EU ihre Regeln als gleichwertig anerkennt - eine Voraussetzung für den Marktzugang.

Die Gesetzesprojekte stiessen in der Finanzbranche jedoch auf heftige Kritik. In der Folge brachten zunächst der Bundesrat und dann die Parlamentskommissionen Korrekturen an. Aus Sicht der Kritiker gehen die neuen Regeln nun hinter das geltende Recht zurück.

Der Anlegerschutz werde nicht gestärkt, sondern geschwächt, sagte Bankenrechtsprofessorin Susan Emmenegger in einem am Mittwoch in den Zeitungen "Tages-Anzeiger" und "Der Bund" veröffentlichten Interview. Auch in einem "NZZ"-Artikel hatte sie kritisiert, das Parlament demontiere den Anlegerschutz.

Trauerspiel in mehreren Akten

Im Nationalrat teilten die Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und Grünliberalen diese Einschätzung. Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) bezeichnete den Prozess als "Trauerspiel in mehreren Akten". Hinter der Bühne hätten die Banken und Vermögensverwalter das grosse Geschütz aufgefahren. Es sei mehr als fraglich, ob die EU die Regeln als äquivalent anerkennen werde.

Die Redner der bürgerlichen Parteien zeigten sich dagegen zufrieden. Das Parlament habe die Vorlage entschlackt, sagte Leo Müller (CVP/LU). Der Finanzplatz dürfe nicht erstickt werden. Christian Lüscher (FDP/GE) sprach von einer befriedigenden Lösung ohne "swiss finish". Für die SVP geht die Regulierung nach wie vor zu weit, wie Thomas Matter (SVP/ZH) sagte.

Informationen für Anleger

In den Details folgte der Nationalrat beim Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) mehrheitlich seiner vorberatenden Kommission. Das FIDLEG regelt, wie Kundinnen und Kunden über Finanzinstrumente informiert werden müssen.

Basisinformationsblätter sollen ihnen ermöglichen, die Produkte zu vergleichen und einen fundierten Anlageentscheid zu treffen. Für die umfassenderen Prospekte werden einheitliche Anforderungen erlassen. Der Nationalrat hat nun aber die Ausnahmen erweitert.

Grosszügige Ausnahmen

Ein Prospekt soll nur dann erforderlich sein, wenn sich das öffentliche Angebot an mehr als 500 Anleger richtet oder 2,5 Millionen Franken in einem Jahr übersteigt. Gemäss Bundesrat und Ständerat läge die Grenze bei 150 Anlegern und 100'000 Franken.

Beim Basisinformationsblatt beschloss der Nationalrat eine Ausnahme für Vermögensverwalter. Zudem sollen die Finanzdienstleister den Kunden das Basisinformationsblatt nur dann vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellen müssen, wenn sie ein Finanzinstrument persönlich empfehlen. Hier setzte sich eine SVP-Minderheit durch.

Reichtum als Kriterium

Die Finanzdienstleister müssen zwischen Privatkunden sowie professionellen und institutionellen Kunden unterscheiden. Vermögende Privatkunden können jedoch mit einem Opting-out erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen und somit weniger Schutz geniessen.

Als "vermögend" gilt, wer über ein Vermögen von mindestens 500'000 Franken verfügt und glaubhaft erklärt, dass er die nötigen Kenntnisse hat. Wer über ein Vermögen von mindestens 2 Millionen Franken verfügt, muss keine Kenntnisse vorweisen. Die Gegner einer solchen Regelung machten vergeblich geltend, Reichtum und Kompetenz seien nicht zwingend gekoppelt.

Tiefere Bussen

Enthält das Basisinformationsblatt oder der Prospekt unrichtige, irreführende oder widerrechtliche Informationen und wird der Kunde dadurch geschädigt, soll nach dem Willen des Nationalrates nur der Verfasser haften. Der Bundesrat und der Ständerat möchten alle Mitwirkenden haftbar machen, sofern sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Zudem will der Nationalrat die Bussen erheblich senken.

Weiter beschloss der Nationalrat zum Ärger der Ratslinken, dass für Finanzdienstleistungsverträge bei Haustürgeschäften kein Widerrufsrecht mehr bestehen soll. Finanzminister Ueli Maurer warnte vergeblich, das sei eine sensible Frage. Er bezeichnete es als "unangebracht", das Widerrufsrecht durch die Hintertür abzuschaffen.

Vorrang vor Privatrecht

Die generelle Sorgfaltspflicht der Finanzdienstleister haben die Räte gestrichen. Zudem haben sie eingefügt, dass das FIDLEG Vorrang vor den weitergehenden zivilrechtlichen Bestimmungen hat. Bankenrechtsprofessorin Emmenegger sieht vor allem darin eine Schwächung des Anlegerschutzes.

Auf die Linie des Bundesrats zurückgekehrt ist der Nationalrat bei der Aus- und Weiterbildung von Kundenberatern. Die Finanzdienstleister sollen Mindeststandards bestimmen. Kundenberater müssen sich künftig in ein Register eintragen, allerdings nicht jene ausländischer Finanzdienstleister.

Prozesshürden bleiben

Verzichtet hatte der Bundesrat nach der Vernehmlassung auf Massnahmen, die dazu führen sollten, dass Geschädigte ihre Ansprüche einfacher vor Gericht durchsetzen können. Das Parlament hat nun zusätzlich darauf verzichtet, die Hürden für die Einleitung eines Zivilprozesses zu senken.

Ferner haben die Räte die Versicherungen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Nötige Regulierungen seien später im Versicherungsgesetz vorzunehmen, befand die Mehrheit.

Mit dem FINIG werden neu auch die unabhängigen Vermögensverwalter einer Aufsicht unterstellt. Diese obliegt aber nach dem Willen der Räte keiner staatlichen Behörde, sondern Organisationen, die von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) bewilligt und beaufsichtigt werden.

Die Gesetze gehen nun zurück an den Ständerat. (sda)