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Bern

Nationales Schwarzfahrer-Register ab 2016

Schwarzfahrer in Bahn, Bus und Tram kommen ab dem 1. Januar 2016 in ein nationales Register. Der Bundesrat hat das entsprechend revidierte Gesetz auf dieses Datum in Kraft gesetzt.
Schwarzfahrer werden bald in ein nationales Register aufgenommen. Im Bild: Ein Zug vor der Abfahrt.
Bild: EPA/Maja Hitij

Mit dem neuen Gesetz erhalten die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs die rechtliche Grundlage, Personen ohne gültiges Billett oder Abonnement in einem nationalen Register zu speichern.

Die Daten müssen nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn Billett und Zuschlag bezahlt sind und der Schwarzfahrer nicht rückfällig wurde. Das Einsichtsrecht ist eingeschränkt. Dank dem Register sollen Wiederholungstäter leichter zur Kasse gebeten werden können. Ein Referendum gegen die Revision war gescheitert.

Erleichterung für Transporteure

Andere Aspekte der neuen Regelungen betreffen die Fuhrunternehmen. Dabei trug der Bundesrat der Frankenstärke Rechnung, wie er am Mittwoch mitteilte.

Er senkte nämlich den Schwellenwert beim für den Betrieb eines Fuhrunternehmens nötigen Eigenkapital. Dieser beträgt neu 11'000 Franken für das erste und 6000 Franken für alle weiteren Fahrzeuge. Vorher hatte die Eigenkapitalanforderung bei 14'400 und 8000 Franken gelegen.

Bewilligungspflicht ab 3,5 Tonnen

Bei der Zulassung als Strassentransportunternehmen geht es im wesentlichen um Anpassungen ans EU-Recht. Demnach müssen neu auch Liefer- oder kleinere Lastwagen mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen eine Bewilligung haben. Bisher war das erst ab 6 Tonnen erforderlich. Für die neuen Bewilligungen gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Transporteure, die gegen die Lizenzvorschriften verstossen, sollen mit einer Busse bis zu 100'000 Franken bestraft werden können - statt wie bisher mit bis zu 10'000 Franken.

Ferner führt die Schweiz ab Januar die Bezeichnung «Verkehrsleiter» ein, da diese in EU-Verordnungen eine wichtige Rolle spielt. Der Verkehrsleiter oder die Verkehrsleiterin ist die verantwortliche Person eines Unternehmens beim Antrag für die Zulassung als Strassentransportunternehmen.

sda