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Bern

Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden

Die Entscheide des Bundesrats vom 25. November 2015 in Kürze:
Das Bundeshaus im Lichterglanz.
Bild: Archivbild Keystone

ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN: Wer ein Haus kaufen will, soll dafür weiterhin seine Pensionskasse anzapfen dürfen, wer sich selbständig macht, hingegen nicht. Damit will der Bundesrat verhindern, dass Rentnerinnen und Rentner mangels Alterskapital mit Ergänzungsleistungen (EL) unterstützt werden müssen. Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende Vorschläge für eine Änderung des EL-Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Auch der Kapitalbezug bei der Pensionierung soll eingeschränkt werden. Weiterhin erlaubt sein soll hingegen der Vorbezug von Alterskapital für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Mit diesen und weiteren Massnahmen will der Bundesrat bei der EL 150 bis 170 Millionen Franken pro Jahr einsparen. Deren Kosten haben sich in den letzten 15 Jahren auf 4,68 Milliarden Franken mehr als verdoppelt (Zum Artikel »).

MOBILTELEFONE: Ab Sommer 2017 müssen alle auf dem Schweizer Markt vertriebenen Handys mit einem einheitlichen Ladegerät kompatibel sein. Damit werde es weniger dieser Geräte und somit weniger Elektroschrott geben, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Der Bundesrat hat zwei Verordnungen revidiert und so die technischen Anforderungen in der Schweiz an jene in der EU angepasst. Zu den weiteren Neuerungen gehören Anforderungen an die Mindestleistung der Empfangsgeräte. Für Konsumentinnen und Konsumenten soll es künftig einfacher sein, Hersteller und Importeure zu kontaktieren. Die entsprechenden Adressen müssen dem Produkt beigelegt werden (Zum Artikel »).

KULTUR: Mit der Kulturbotschaft 2016-2020 hat das Parlament im Juni Fördermittel von 1,13 Milliarden Franken für fünf Jahre gutgeheissen. Die Gesetzesänderungen, die mit der Vorlage ebenfalls beschlossen worden sind, setzt der Bundesrat auf Anfang nächsten Jahres in Kraft. Es handelt sich unter anderem um das Programm «Jugend und Musik», in dessen Rahmen der Bund die Ausbildung von Leiterinnen und Leitern oder Musiklager für Kinder und Jugendliche fördert. Geändert wird zudem das Filmgesetz. Die so genannte Einverleiherklausel, die Pflicht zum Erwerb von Verwertungsrechten für alle Sprachregionen, wird von Kinofilmen auf den Video- und DVD-Markt und auf Video-on-demand-Angebote ausgedehnt. Die Grundlage für die Förderung von Filmen, die vorwiegend in der Schweiz hergestellt werden, treten erst Mitte 2016 in Kraft. (Zum Artikel »).

MEDIZINALBERUFEGESETZ: Der erste Teil der Änderungen des Medizinalberufegesetzes treten per Anfang kommenden Jahres in Kraft: Neu werden die Hausarzt- und die Komplementärmedizin sowie die medizinische Grundversorgung ausdrücklich in die Ausbildungsziele aufgenommen. So müssen etwa Apothekerinnen und Apotheker Kompetenzen im Impfbereich erwerben, häufige Krankheiten erkennen können und über Kenntnisse zu deren Behandlung verfügen. Mit der Aufnahme von Kenntnissen zu komplementärmedizinischen Methoden in die Ausbildungsziele wird ein Verfassungsauftrag des Volkes umgesetzt. (Zum Artikel »).

INNOVATIONSFÖRDERUNG: Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaft zum Innosuisse-Gesetz überwiesen. Damit soll die heute 60-jährige Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden. Die neue Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) wird die bisherigen Aufgaben der KTI übernehmen. Als einzige neue Aufgabe wird Innosuisse zur Nachwuchsförderung Stipendien an qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen vergeben können. Dafür sollen pro Jahr etwas mehr als eine Million Franken zur Verfügung stehen. Die Vorlage sieht eine umfassende Trennung von strategischen und operativen Aufgaben vor. In vergangenen Jahren führte mangelnde Klarheit zu internen Problemen.

BANKGEHEIMNIS: EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen ihr Geld nicht länger in der Schweiz vor den Steuerbehörden verstecken können. Die Schweiz und die EU wollen künftig automatisch Informationen austauschen. Das haben beide Parteien in einem Abkommen vereinbart. Darüber kann nun das Parlament entscheiden: Der Bundesrat hat die Botschaft an die eidgenössischen Räte geleitet. Das Abkommen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen sind, würden ab 2018 Daten ausgetauscht. Bereits in der parlamentarischen Beratung sind die rechtlichen Grundlagen zum AIA. Der Nationalrat hat diesen zugestimmt, der Ständerat entscheidet in der kommenden Wintersession.

BUNDESVERWALTUNG: Angestellte des Bundes in wichtigen Funktionen dürfen bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft künftig bestimmte Aufgaben erst nach sechs bis zwölf Monaten übernehmen, wenn bei der Anstellung eine solche Karenzfrist vereinbart wurde. Der Bundesrat hat mit einer Verordnung die Grundlagen dafür geschaffen. Damit sollen Interessenkonflikte verhindert werden, wie das Finanzdepartement in einer Mitteilung schreibt. Betroffen sind vor allem hohe Kader, aber auch Mitarbeitende mit massgeblichem Einfluss auf Einzelentscheide von erheblicher Tragweite oder mit Zugang zu weitreichenden Informationen. Die Dauer der Karenzfrist soll mindestens sechs und höchstens zwölf Monate betragen.

DERIVATEHANDEL: Ab kommendem Jahr gelten in der Schweiz neue Regeln für den Handel mit Derivaten. Der Bundesrat hat das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und die Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt. Mit dem FinfraG wird die Regulierung an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Standards angepasst. Die Regulierung ist eine Folge der Finanzkrise. Diese hatte gezeigt, dass nicht nur Banken, sondern auch Börsen und die Märkte für ausserbörslich gehandelte Derivate (OTC) die Stabilität der Finanzsysteme gefährden könnten. In der Anhörung zur Verordnung wurden Bedenken wegen der nötigen Anpassung der Informatik-Systeme laut. Diesen trägt der Bundesrat mit einer Übergangsfrist bis Januar 2017 Rechnung.

ELEKTROANLAGEN: Der Bundesrat hat zahlreiche Verordnungen an das EU-Recht angepasst mit dem Ziel, die technische Harmonisierung zu gewährleisten und den freien Warenverkehr zu erleichtern. Es handelt sich unter anderem um die Verordnungen über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB), die Sprengstoffverordnung, die Aufzugs- und die Druckbehälterverordnung. Bei den Änderungen handelt es sich vorwiegend um an das EU-Recht angepasste Begriffe. Die wenigen materiellen Änderungen betreffen Pflichten der jeweiligen Marktakteure oder die Marktüberwachung. Die Verordnungsänderungen treten im Lauf der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft.

AHV-FONDS: Manuel Leuthold wird Verwaltungsratspräsident des Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO. Der Bundesrat folgt mit der Wahl dem Vorschlag der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Leuthold tritt die Nachfolge von Marco Netzer an. Gewählt wurde er für die Amtsperiode vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019. Der 56-jährige Jurist und Ökonom verfüge über eine langjährige Führungs- und Managementerfahrung im Bankenwesen der Westschweiz und über umfangreiche Kenntnisse des Finanzmarktes, schreibt das Innendepartement (EDI). Der Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Compenswiss) ist als oberstes Organ verantwortlich für die Führung und strategische Entwicklung der Ausgleichsfonds.

LANDESVERSORGUNG: Der Bundesrat hat Werner Meier zum Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung ernannt. Meier folgt auf Gisèle Girgis-Musy, die per Ende Jahr pensioniert wird. Werner Meier ist diplomierter Elektroingenieur der ETH, wie das Wirtschaftsdepartement (WBF) mitteilte. Er absolvierte Aus- und Weiterbildungen in IT Service- und Security-Management Leadership, Betriebswirtschaft und Krisenmanagement. Seit 2008 arbeitet er für die Alpiq. Bereits seit 2003 ist Meier Mitglied der Milizorganisation der wirtschaftlichen Landesversorgung.

SKYGUIDE: Der Bundesrat hat die strategischen Ziele für die nationale Flugsicherungsgesellschaft Skyguide für die kommenden vier Jahre festgelegt. Die grundsätzliche Ausrichtung wird beibehalten. In einigen Punkten hat der Bundesrat die Ziele jedoch angepasst. So erwartet er, dass Skyguide die Kapazität der militärischen Flugsicherung rechtzeitig auf die geplante Einführung des 24-Stunden-Betriebs im Luftpolizeidienst ausrichtet, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte. Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Skyguide, die den zivilen und militärischen Flugsicherungsdienst in der Schweiz abwickelt.

IMMOBILIENMANAGEMENT: Der Bundesrat hat der Änderung der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Darin wird dem Aspekt der Nachhaltigkeit noch stärker als bisher Rechnung getragen. Nicht mehr enthalten ist die unabhängige und baufachliche Beurteilung von Hochbauten durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), wenn diese vom Bund subventioniert oder mitfinanziert werden. Grund dafür sind Neuregelungen, organisatorischen Änderungen und die Einführung pauschaler Bemessungsmethoden.

AUSSERPARLAMENTARISCHE KOMMISSIONEN: Der Bundesrat hat die Gesamterneuerungswahlen für die 120 ausserparlamentarischen Kommissionen durchgeführt und wählte über 1900 Mitglieder. Dabei konnte der Frauenanteil von 31,5 auf 39 Prozent gesteigert werden. Auch die Vertretung der lateinischen Sprachregionen wurde von 31 auf 35 Prozent verbessert. Ausserparlamentarische Kommissionen ergänzen als Milizorgane die Bundesverwaltung mit spezifischem Fachwissen und vertreten Interessen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.

sda