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Ausländer

Kritik an Sprachanforderungen an Ausländer

Parteien und Verbände stellen sich grundsätzlich hinter die Regeln des Bundesrats für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Einzig bei der SVP stossen die Bestimmungen auf Ablehnung. Umstritten sind die Sprachanforderungen für Ausländer.
Bei den Sprachkompetenzen, die Ausländer für eine Niederlassung in der Schweiz nachzuweisen haben, gehen die Meinungen der Parteien auseinander. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE/ARAM KARIM

Die Änderungen seien unverständlich und kontraproduktiv, schreibt die SVP in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung zu Anpassungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern.

Sie hält beispielsweise wenig von zertifizierten Sprachnachweisen. Diese entpuppten sich oft als unzulänglich. Vielmehr müsste geprüft werden, ob die Person die am Wohnort gesprochene Landessprache effektiv beherrsche, bevor eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ausgestellt werde.

Kritik am verlangten Niveau

Die anderen Parteien stossen sich zwar nicht an den zertifizierten Nachweisen, allerdings an deren vorgesehenen Niveau. Für eine Niederlassungsbewilligung müssen Ausländer laut Vorschlag in einer Landessprache Kenntnisse nachweisen; mündliche Kompetenzen mindestens auf dem Niveau A2 und schriftliche mindestens auf dem Niveau A1 des in Europa anerkannten Referenzrahmens für Sprachen.

Für die FDP und den Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) darf die Messlatte bei den Sprachkompetenzen höher angesetzt werden. Das Niveau A2 sei Teil der Anfängerstufe und zu tief, kritisieren beide. Auch die CVP stellt sich die Frage, ob hier nicht zu tief angesetzt worden ist.

Die Grünliberalen fordern indes, dass Ausländer die Sprachkompetenz in der "am Wohnort gesprochenen Landessprache" nachweisen müssen, statt wie vorgesehen "in einer Landessprache".

SP lehnt Rückstufung ab

Auch die SP sieht noch Anpassungsbedarf bei den Sprachanforderungen - allerdings wenn es darum geht, jemandem wegen erfolgreicher Integration die Niederlassungsbewilligung vorzeitig zu erteilen. In diesem Fall sollen die Hürden nicht zu hoch sein: Die mündlichen Kompetenzen sollen auf dem Niveau A2 statt wie vorgesehen B2 angesetzt werden.

Eine Abfuhr erteilt die SP der vorgeschlagenen Rückstufung der Niederlassungs- zu einer Aufenthaltsbewilligung. Schon heute kann eine Person eine Niederlassungsbewilligung verlieren, zum Beispiel, wenn sie gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstösst oder dauerhaft Sozialhilfe bezieht. Mit den neuen Vorschriften können die Behörden den C-Ausweis auch bei mangelhafter Integration durch eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ersetzen oder widerrufen.

CVP und BDP begrüssen diese Regelung. Letztere sieht sie als geeignetes Mittel der Behörden für den Fall, dass sich jemand der Integration widersetzt. Die SVP hingegen findet, dass es keine Ausnahme geben dürfe, eine Bewilligung bei mangelnder Integration zu widerrufen.

"Zu tiefe Integrationspauschale"

Kritisch betrachten CVP und BDP hingegen die finanziellen Beiträge des Bundes zur Förderung der Integration. Diese sollen nach dem Willen des Bundesrats gleich bleiben: Der Bund zahlt den Kantonen pro vorläufig aufgenommene Person, pro anerkannten Flüchtling und pro schutzbedürftige Person mit Aufenthaltsbewilligung eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken.

Diese Integrationspauschale ist laut BDP "eindeutig zu tief". Kantone, Städte und Gemeinden seien auf höhere Beträge angewiesen. Dieser Meinung ist auch die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die SVP lehnt diese Finanzquellen als "finanzielles Fass ohne Boden" ab.

Meldung statt Bewilligung

Praktisch unbestritten bei den Parteien ist die Förderung der Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen über Erwerbsarbeit. Arbeitgeber müssen kein aufwändiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen, wenn sie solche Personen einstellen. Die Bewilligungspflicht wird durch eine Meldepflicht ersetzt.

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) erwartet, dass dies für die Arbeitgeber eine Erleichterung bringt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Bestimmung ebenfalls und fordert, dass eine Erwerbstätigkeit mit einem entsprechenden Formular online gemeldet werden können müsse.

Sozialpartner einbeziehen

Der Arbeitnehmer-Dachverband Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstreichen die Bedeutung der Sozialpartner. Er verlangt, dass diese stärker in die Entwicklung und Umsetzung der vorgelegten Massnahmen einbezogen werden.

Der Schweizerische Städteverband fordert bei der Verordnung über die Integration von Ausländern "vehement" eine Stärkung der Rolle der Städte und Gemeinden. Die Entwürfe widerspiegelten die "wichtige Rolle" der Städte in der Integration nur ungenügend.

Das Parlament hatte im Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes zur Verbesserung der Integration gutgeheissen. Im Dezember 2017 hatte der Bundesrat die Bestimmungen konkretisiert und die Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Im nächsten Sommer sollen sie in Kraft treten. (sda)