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Kindesschutz

Kein Beschwerderecht für Gemeinden bei KESB

Gemeinden sollen bei Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kein Beschwerderecht erhalten. Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion und eine Standesinitiative des Kantons Schaffhausen mit dieser Forderung abgelehnt.
Gemeinden dürfen auch in Zukunft keine Beschwerde gegen Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einlegen. Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative mit dieser Forderung abgelehnt. (Symbolbild)
Bild: Keystone/URS FLUEELER

Die Initiativen fordern, neu ein Beschwerderecht für die Wohnsitzgemeinde oder eine andere zuständige, kommunale Behörde gesetzlich zu verankern. Gemeinden müssen heute unter Umständen für die Kosten einer Massnahme aufkommen, obwohl sie am Entscheid nicht oder nur beschränkt beteiligt waren.

Die parlamentarische Initiative der SVP will zudem erreichen, dass der Grundsatz der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde zurückhaltend und nur in Ausnahmefällen angewendet wird.

Entscheid über Gemeinde hinweg

Heute werde gemäss bundesgerichtlicher Praxis weder Behörden noch Gemeinden ein Beschwerderecht eingeräumt, kritisiert Lukas Reimann (SVP/SG). Diese Praxis sei stossend. "Man darf nicht über die Köpfe der lokalen Behörden hinweg entscheiden." Viele Entscheide der KESB würden direkt oder indirekt auch andere Behörden wie etwa die Schulpflege und die Sozialhilfe treffen.

Aus Sicht der SVP entstehen dadurch unnötige Leerläufe, weil das Wissen und die Kenntnisse vor Ort vielfach zu wenig gewürdigt oder gar nicht berücksichtigt werden. Die SVP will deshalb Gemeinden und Behörden ein Mittel in die Hand geben, um sich gegen "offensichtliche" Fehlurteile zur Wehr zu setzen.

Wohl der Kinder im Zentrum

Es sei nicht zielführend, den Gemeinden gegenüber der KESB ein Beschwerderecht einzuräumen, erklärte Kommissionssprecherin Sibel Arslan (Grüne/BS). Dadurch könnten finanzielle Interessen der Gemeinden in die KESB-Entscheide hineinspielen, was falsche Anreize setze.

Bei Massnahmen müsse das Wohl der Person respektive des Kindes im Zentrum stehen. Ein Beschwerderecht stünde ausserdem im Widerspruch zu einer unabhängigen und einzig zuständigen Behörde. Auch der Bundesrat hält diese Forderung nicht für sinnvoll.

Der Entscheid des Nationalrates fiel am Ende deutlich aus. Er lehnte die Standesinitiative des Kantons Schaffhausen mit 107 zu 71 Stimmen ab, die parlamentarische Initiative mit 105 zu 69 Stimmen. Letztere ist damit vom Tisch. Die Standesinitiative des Kantons Schaffhausen geht nun an den Ständerat. (sda)