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Tötungsdelikt Adeline

Ordentliche Verwahrung für Fabrice A.

Das Genfer Strafgericht hat den Mörder von Adeline zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Ausschlaggebend im Entscheid gegen eine lebenslängliche Verwahrung waren die psychiatrischen Gutachten.
Im Genfer Palais de Justice wurde am Mittwoch das Urteil zum Tötungsdelikt Adeline eröffnet. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Vor einem voll besetzten Saal beschrieb der Gerichtspräsident Fabrice Roch bei der Urteilseröffnung am Mittwoch, weshalb das siebenköpfige Richtergremium sich gegen die schwerste Sanktion entschieden hatte. Er erwähnte dabei entscheidende Passagen aus den Gutachten der beiden Experten-Duos.

Nach Ansicht der beiden französischen Experten sei der Angeklagte ein pervers gestörter Psychopath. Die beiden Schweizer Experten hätten von einer schweren dissozialen Störung gesprochen. Beide Gutachter-Duos hätten die Gefahr für eine Wiederholungstat als "sehr hoch" eingeschätzt, fuhr Gerichtspräsident Roch weiter.

Die psychiatrischen Experten hätten den Angeklagten aber nicht als untherapierbar bis ans Lebensende bezeichnet, sagte er. Der entsprechende Artikel im Strafgesetzbuch zur lebenslänglichen Verwahrung könne deshalb nicht angewandt werden.

Auf diese Worte verliess auf der Tribüne des grossen Gerichtssaals im Genfer Palais de Justice eine Person unmittelbar ihren Platz und schlug krachend die Türe zu. Der angeklagte Fabrice A. nahm das Urteil regungslos hin. Er erschien wie im fünftägigen Prozess vergangene Woche in einem blauen T-Shirt, grauen Trainerhosen und Turnschuhen gekleidet.

Schuldig in alle Anklagepunkten

Der Angeklagte habe besonders niederträchtig gehandelt und Adeline getötet, um seine Fantasien zu befriedigen, sagte der Gerichtspräsident Fabrice Roch. "Das Opfer sass an den Baum gefesselt und war wehrlos." Fabrice A. habe klar vorsätzlich gehandelt und die Tat während Monaten geplant. Das Motiv sei "verwerflich" gewesen.

Fabrice A. wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Kantonsgericht weitergezogen werden.

Das Gericht folgte bei der Frage der Höchststrafe dem Antrag der Verteidigung, die gegen die lebenslängliche Verwahrung plädiert hatte. Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot hatte im fünf Tage dauernden Prozess vergangene Woche die lebenslängliche Verwahrung verlangt.

Vorbestrafter Vergewaltiger

Der 42-jährige Angeklagte hatte die Therapeutin während eines Freigangs am 12. September 2013 in einen Wald entführt und ihr die Kehle durchgeschnitten. Danach flüchtete der französisch-schweizerische Doppelbürger nach Polen, wo er laut Anklage seine Ex-Freundin töten wollte.

Nach einer dreitägigen Flucht wurde er an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Der Angeklagte war bereits wegen zwei 1999 und 2001 begangenen Vergewaltigungen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. (sda)