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EU-Gericht

Le Pen muss EU-Parlament Geld zurückzahlen

Vorwurf der Scheinbeschäftigung: Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss rund 300'000 Euro an das EU-Parlament zurückzahlen. Der EU-Gerichtshof (EuGH) wies in einem Urteil die Klage von Le Pen gegen einen Rückforderungsbeschluss des EU-Parlaments zurück.
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss laut einem Urteil des EU-Gerichts von Dienstag dem EU-Parlament knapp 300'000 Euro zurückzahlen. (Archiv)
Bild: KEYSTONE/EPA/IAN LANGSDON

Le Pen war von 2009 bis 2017 EU-Abgeordnete. Bei der Rückzahlung handelt es sich um Beträge, für die in dieser Zeit von Le Pen eingestellte Mitarbeiterin.

Das EU-Parlament hatte Le Pen vorgeworfen, keinen Nachweis dafür erbracht zu haben, dass die von der örtlichen Assistentin ausgeübte Tätigkeit effektiv, unmittelbar und ausschliesslich an ihr Mandat geknüpft war.

Le Pen hatte beim EuGH Nichtigkeitsbeschwerde gegen den gegen sie ergangenen Beschluss des EU-Parlaments eingelegt. Die Luxemburger Richter wiesen am Dienstag die Klage von Le Pen ab und bestätigten den Rückforderungsbeschluss des EU-Parlaments. (sda/apa)