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Tötungsdelikt Adeline

Verteidigung will keine Verwahrung

Die Verteidigung des Angeklagten im Prozess um das Tötungsdelikt Adeline hat sich am Freitag gegen eine lebenslängliche Verwahrung ausgesprochen. Der 42-Jährige wolle sich ändern, sagte der Verteidiger.
Der Verteidiger Yann Arnold (links) sprach sich am Freitag gegen eine lebenslängliche Verwahrung für Fabrice A. aus.
Bild: KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Der Verteidiger machte sich keine Illusionen über das Schicksal von Fabrice A., der wohl lange hinter Gitter bleiben werde, vielleicht bis an sein Lebensende. Sein Mandant wolle sich dennoch von seinen furchteinflössenden Fantasien befreien, sagte Verteidiger Yann Arnold.

Der Anwalt wies auch den Vorwurf des Vorsatzes zurück. Der Angeklagte habe einzig die Flucht aus dem Gefängnis geplant, nicht aber das Tötungsdelikt. Yann Arnold warf auch die Frage nach dem auf Resozialisierung spezialisierten Zentrum "La Pâquerette" auf.

"Bis wohin geht die Durchtriebenheit von Fabrice A., und wo beginnen die Nachlässigkeiten der Pâquerette?", fragte er im Saal des Genfer Strafgerichts. Er versuchte damit, den Vorwurf zu entkräften, wonach der 42-Jährige sämtliche Angestellten getäuscht und manipuliert haben soll.

Der Anwalt der Angehörigen, Simon Ntah, sah das anders und beschrieb den Angeklagten am Freitagmorgen als Manipulator. Er verlangte wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag die Höchststrafe.

Höchststrafe gefordert

Es handle sich beim Angeklagten um einen Psychopathen, der die Schuld für seine Taten stets anderen zuschreibe und sich nie ändern werde. Simon Ntah schloss sich den Anträgen von Generalstaatsanwalt Olivier Jornot an, der am Donnerstag eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine lebenslängliche Verwahrung gefordert hatte.

Fabrice A. bat beim letzten Wort, das dem Angeklagten wie üblich am Ende eines Prozesses eingeräumt wird, nicht um Vergebung. Er habe unerträgliches Leid verursacht und wolle nicht weiteres hinzufügen, sagte er. Er bekräftigte seinen Willen, sich zu ändern.

Auf Freigang getötet

Der Angeklagte muss sich wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls seit Montag vor dem Strafgericht in Genf verantworten. Er hat gestanden, der Sozialtherapeutin auf einem Freigang am 12. September 2013 die Kehle durchgeschnitten zu haben.

Danach flüchtete er bis nach Polen. Drei Tage nach der Bluttat wurde er an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert. Das Zentrum "La Pâquerette" wurde nach dem Tötungsdelikt geschlossen. Das Urteil wird am Mittwoch eröffnet. (sda)