Ursprünglich hätte die Familie gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts bereits per 1. Mai aus dem Schloss ausziehen müssen. Die Familie äusserte jedoch den Wunsch, bis zum vorgesehenen Schulwechsel der Kinder im August im Schloss bleiben zu können.
Dieser Wunsch wurde der Familie in einer Vereinbarung zwischen dem Konkursamt und der Familie - in Absprache mit den Gläubigervertretern - noch vor dem Tod von Rolf Erb von Anfang April zugestanden, wie es weiter heisst.
In dieser Vereinbarung ging es unter anderem auch um verschiedene Vermögenswerte, die den Gläubigern zustehen. Durch den Abschluss der Vereinbarung können nun unter anderem verschiedene Vermögenswerte in Millionenhöhe aus dem Fürstentum Liechtenstein unkompliziert in die Konkursmasse überführt werden. (sda)