Geschätzte Befürworter des regionalen Naturparkes.
Ich bin keiner der gegen Neues ist. Aber weshalb sollen wir uns noch mehr Gesetzte aufbürden und von Oben bevormunden lassen. Ich habe in den Seiten den Verordnungen über die Naturpärke und Regionalen Naturpärke der Schweiz herum gestöbert. Die Befürworter, allen voran Herr Gwerder (der ja auch Geld verdienen will) sagen, es gäbe kein neuen Vorschriften. Ich frage mich, haben diese Leute diese Verordnungen nicht oder nur teilweise gelesen. Art. 20 der Regionalen Naturpärke wortgemäss. Dort steht: Erhaltung und Aufwertung von Natur und Landschaft. Zur Erhaltung und Aufwertung der Qualität von Natur und Landschaft sind im Regionalen Naturpark:
a. die Vielfalt der einheimischen Tier- und Pflanzenarten, die Lebensraumtypen sowie das Landschafts- und Ortsbild zu erhalten und so weit wie möglich zu verbessern;
b. schützenswerte Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten aufzuwerten und zu vernetzen;
c. bei neuen Bauten, Anlagen und Nutzungen der Charakter des Landschaftsund Ortsbildes zu wahren und zu stärken;
d. bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen bei sich bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben.
Ich denke alleine dieser Artkel sagt vieles. Deshalb überlegt ihr Biker, Schneeschuhläufer, Jäger, Wanderer und Eigentümer zwischen Nutzen und neuen Vorschriften. Auch weitere Artikel stimmen mich Nachdenklich. Ich stimme aus Überzeugung NEIN.
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